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Suchtprävention im Betrieb wirkt gegen Stigmatisierung

Foto: Chuttersnap auf Unsplash

Je früher, umso besser gelingt das Gegensteuern

Hamm (2mind) – Für den Erfolg suchtpräventiver Maßnahmen ist der frühe Zugang zu potenziell Betroffener entscheidend. Darin liegt ein Grund für die hohe Bedeutung präventiver Angebote in Unternehmen. Die Stärkung der Suchtprävention ist eine Aufgabe der Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Mit deren Geschäftsführer, dem promovierten Sozialwissenschaftler Peter Raiser, sprach Achim Halfmann über Chancen und Grenzen der betrieblichen Suchtprävention.

CSR NEWS: Wie verbreitet sind die betriebliche Suchtprävention und -beratung?

Dr. Peter Raiser (DHS)

Dr. Peter Raiser: Das wird – nach meinem Kenntnisstand – nicht erfasst. Wir wissen allerdings über große Betriebe und Konzerne, dass sie insgesamt gut aufgestellt sind im Blick auf Gesundheitsprävention und betriebliche Sozialarbeit und in der Regel eine betriebliche Suchtprävention anbieten. Schwierig ist es vor allem für kleine und kleinste Unternehmen, sich überhaupt mit diesem Thema zu befassen; für diese Unternehmen ist es insbesondere eine Ressourcenfrage.

Aus unserer Erfahrung kann ich sagen: Die betriebliche Suchtprävention erfährt in der letzten Zeit mehr Aufmerksamkeit. Das Thema kommt langsam aus der gesellschaftlichen Tabu-Ecke heraus und der Umgang wird nüchterner und weniger stigmatisierend. Bis zu einer wirklichen Entstigmatisierung von Abhängigkeitserkrankungen ist es für unsere Gesellschaft aber noch ein weiter Weg.

Warum sollten sich Unternehmen überhaupt dem Thema „Sucht“ stellen, wo es doch fast in jeder Kommune Suchtberatungsstellen gibt?

Natürlich gibt es fast überall Suchtberatungsstellen und dort kann jeder sich anonym beraten lassen. Viele dieser Stellen bieten auch Unterstützung für Betriebe an. Aber es liegt durchaus im Eigeninteresse von Unternehmen, sich mit dem Thema Sucht zu beschäftigen:

Denken Sie etwa an den Sicherheitsthemen wie Arbeitsschutz, Unfallverhütung und akute Gefährdungen durch Arbeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Bei einem solchen Ereignis muss nicht bereits eine Suchterkrankung vorhanden sein. Abhängigkeitserkrankungen entwickeln sich meist über lange Zeiträume und betreffen auch Fachkräfte, die im Unternehmen gebraucht werden. Und ein hoher Alkoholkonsum steigert das Risiko anderer Erkrankungen, etwa von Herz und Kreislauf. Weil Unternehmen Fachkräfte erhalten und Gefahrensituationen vorbeugen wollen, lohnt es sich, Muster für ein Vorgehen in solchen Situationen – etwa Arbeit unter Alkoholeinfluss – zu kennen.

Kinder und Jugendliche erreichen wir flächendeckend mit suchtpräventiven Angeboten in den Schulen. Bei Erwachsenen sind es die Betriebe, wo ein großer Teil erreicht werden kann und wo eine frühe Kontaktaufnahme zu Betroffenen möglich wird:

Viele Betroffene verkennen oder verleugnen ihre Situation in frühen Phasen der Suchtentwicklung. Es zeigt sich aber, dass sie sehr sensibel auf Rückmeldungen am Arbeitsplatz reagieren. Und je früher Probleme angesprochen werden, umso besser gelingt es gegenzusteuern.

Sie haben die Chancen der betrieblichen Gesundheitsprävention beschrieben. Wo sehen Sie Grenzen?

Betrieb ist nicht das Setting für Suchtbehandlung; hier sind qualifizierte Fachkräfte gefragt. Wenn ich als Führungskraft mit Betroffenen rede, muss ich mir meiner Rolle bewusst sein: Ich stelle keine Diagnosen und empfehle keine medizinischen Behandlungsinhalte. Führungskräfte können aber vermitteln: Was sind unsere Erwartungen als Betrieb? Und was sind unsere Unterstützungsangebote?

Wenn sich im Verlauf solcher Gespräche zeigt, dass eine Verhaltensänderung aus eigener Kraft nicht machbar ist, dann ist die Kooperation mit Beratungsstellen vor Ort und mit Reha-Einrichtungen gefragt.

Führungskräfte sollten sich über die Grenzen der eigenen Rolle klar sein. Und man kann niemanden zu einer Behandlung oder zum Erfolg einer Behandlung zwingen.

Kollegen handeln aus einer anderen Rolle heraus und deshalb unterscheidet sich die kollegiale Ansprache von der durch Führungskräfte. Wichtig ist es, dem Betroffenen zurückzuspiegeln, was sein Verhalten für die Kollegen bedeutet. In einem freundschaftlichen Verhältnis können Kollegen etwa ihre Sorgen zum Ausdruck bringen. Ohne freundschaftliches Verhältnis können sie deutlich machen, welche Nachteile durch das Verhalten des Betroffenen für sie selbst entstehen – und dass sie diese nicht mittragen möchten. Wichtig ist die Perspektive: Man möchte ein beginnendes Problem mit dem Betroffenen gemeinsam in den Griff bekommen und schauen, welche Schritte man dazu gehen kann. (> Link)

Wie geht man in einem Unternehmen damit um, wenn es keine Einsicht und keine Bereitschaft zur Mitarbeit an dem Problem gibt?

Aus der Praxis wissen wir: In über 80% der Interventionen kommt es nicht dazu, dass man sich trennen muss. Eine Erkrankung kann Betroffenen nicht zur Last gelegt werden. Wenn aber keine Einsicht und Bereitschaft an einer Mitwirkung bei der Lösung besteht, sollte eine Führungskraft die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten kennen.

Wie können – insbesondere kleine – Unternehmen in die betriebliche Suchtprävention einsteigen?

Unsere Erfahrungen zeigen: Häufig geschieht eine erste Beschäftigung mit der Suchtprävention in kleineren Betrieben, wenn suchtbezogene Probleme deutlich werden. Führungskräfte brauchen dann Sicherheit für das Zugehen auf die Betroffenen. Denn wenn man aus Unsicherheit ein sensibles Thema nicht ansprechen möchte, tut man weder dem Betroffenen noch dem Unternehmen einen Gefallen.

Die DHS bietet Broschüren, die aufzeigen: Wie läuft ein solches Gespräch ab? Auch weitere Informationen zur betrieblichen Suchtprävention finden Sie in unseren Materialien (> Link: insbesondere Kapitel 5 und 6).

Deutschlandweit gibt es in allen Kommunen öffentlich geförderte Suchtberatungsstellen – häufig mit eigenen Angeboten für Betriebe. Diese Beratungsstellen finden Sie im DHS-Suchthilfeverzeichnis auf der DHS-Homepage (https://www.suchthilfeverzeichnis.de).

Und schließlich führt die DHS alle zwei Jahre eine „Aktionswoche Alkohol“ durch; im Jahr 2024 ist es wieder so weit. Die Aktionswoche bietet z.B. Anregungen, um mit Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Das Modul für Betriebe während der Aktionswoche ist sehr gefragt und wird von einigen hundert Unternehmen genutzt. (https://www.aktionswoche-alkohol.de)

Vielen Dank für das Gespräch!

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