(akzente) Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Der erste Bericht nach dem LkSG ist spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende bei der zuständigen Behörde einzureichen. Dies gilt für die Geschäftsjahre, die 2023 (für Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmer:innen) bzw. 2024 (für Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmer:innen) ablaufen.
In der vierteiligen Webtalk-Reihe „LkSG in der Praxis“ bietet die akzente kommunikation und beratung gmbh umfassenden Input zu notwendigen Vorbereitungen und Möglichkeiten zur Umsetzung der gesetzlichen Bausteine. Dabei wird das Thema aus der Perspektive der Bundesregierung beleuchtet, erste Erfahrungen und Learnings aus unternehmerischer Sicht geteilt sowie den juristischen Blick darauf.
Der erste Teil der Webtalk-Reihe befasste sich am 8. November (siehe Aufnahme im YouTube-Kanal) mit der Risikoanalyse als Herzstück der unternehmerischen Sorgfaltspflichtenprozesse beschäftigt. Was folgt danach? Das LkSG verlangt von Unternehmen angemessene Maßnahmen zur Prävention, falls im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette Menschenrechts- oder Umweltrisiken festgestellt wurden. Abhilfemaßnahmen müssen ergriffen werden, falls Verletzungen von Menschen- oder Umweltrechten vorgefallen sind oder kurz bevorstehen.
Webtalk-Reihe „LkSG in der Praxis“ 2/4: Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Doch wie lassen sich die gewonnenen Erkenntnisse der Risikoanalyse in angemessene Maßnahmen übersetzen? Welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen gibt es und wie können Unternehmen ihre Wirksamkeit nachweisen? Im zweiten Teil der Webtalk-Reihe gibt akzente Einblick in die notwendigen Vorbereitungen und die Möglichkeiten der Ausgestaltung risikobasierter Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
Wie wirksame Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe von identifizierten Risiken aussehen können und was es dabei zu beachten gibt, das wird Johanna Graf, Associate Managerin bei akzente – Part of Accenture, in einem Impulsvortrag am 01. Dezember 2022 von 10.00 bis 11.30 Uhr beleuchten Anschließend diskutiert sie gemeinsam mit ausgewählten Expert:innen zu tatsächlichen und möglichen Herausforderungen in der Unternehmenspraxis, Wirksamkeitsprüfungen und Stakeholderperspektiven. Das Panel mit spannenden Gästen wird in Kürze bekannt gegeben.
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