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Ein guter Rat für nachhaltiges Unternehmertum

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Ein Beitrag von Harald Bolsinger

Ein guter Rat … ist hilfreich – nicht nur in der Politik!

Würzburg (uvg-verein) – Seit 2001 verfügt die deutsche Bundesregierung über einen „Rat für Nachhaltige Entwicklung“, dessen Einrichtung auf eine einstimmige Entschließung des Deutschen Bundestages 1998 zurückgeht. Dieser Nachhaltigkeitsrat hat die Aufgabe, die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in ihrer Umsetzung zu begleiten und diese mit konkreten Projekten weiterzuentwickeln sowie Nachhaltigkeit als öffentliches Anliegen dauerhaft zu platzieren. Er ist inhaltlich unabhängig und kann selbst entscheiden, in welcher Form er seine Tätigkeit umsetzt. Aus seiner Arbeit geht beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex hervor, ebenso aber auch Vernetzungsprojekte von politischen Entscheiderinnen und Entscheidern zum Dialog. Die Mitglieder des Rates erfahren Unterstützung durch eine personell ausgestattete Geschäftsstelle und einem Jahresbudget von rund sechs Millionen Euro in den letzten drei Jahren. Gemäß seiner Geschäftsordnung gibt sich der Rat in der jeweils aktuellen Zusammensetzung ein Arbeitsprogramm, das zuletzt vor allem durch die Agenda 2030 mit den Sustainable Development Goals im Kern geprägt wurde. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens werden als Ratsmitglieder vom Bundeskanzler auf Zeit berufen – zuletzt am 1. Januar 2020 noch von der damals amtierenden Bundeskanzlerin. Darunter sind Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Forschung, aus der Wirtschaft und von Verbraucherinnen und Verbrauchern, aus der Politik, Verwaltung sowie aus Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und Stiftungen. Ganz im Sinne eines Multistakeholderansatzes, der Vielfalt als Stärke begreift. Als politisches Beratungsgremium hat der Nachhaltigkeitsrat von Beginn an den Diskurs gepflegt und angeregt, der den Suchprozesscharakter von Nachhaltigkeitspolitik ernst nimmt. Eigenverantwortlich wurden Themen gesetzt und öffentlich diskutiert, Empfehlungen wurden erarbeitet und öffentlich sichtbar ausgesprochen, politisch getroffene Maßnahmen wurden auf Ihre Wirkung hin überprüft und Revisionen angemahnt.

Dieser Nachhaltigkeitsrat ist ein Erfolgsmodell für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, weil er alle wesentlichen Elemente eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im Nachhaltigkeitsbereich vereint. Seine Unabhängigkeit stellt sicher, dass er nicht zu einem Alibigremium politischer Vorentscheidungen degenerieren kann. Die regelmäßige Neubesetzung sorgt dafür, dass sich in ihm ein breites Abbild der Gesellschaft widerspiegelt, nicht eine politische Strömung dauerhafte Oberhand gewinnt und Aktualität gefördert wird. Vielfältige Fachhintergründe begünstigen einen differenzierten und breiten Blick auf Nachhaltigkeitsherausforderungen und sorgen gleichzeitig für die Berücksichtigung von konkurrierenden Zielen bei der Erarbeitung von Lösungsempfehlungen. Die Ausstattung mit personellen und finanziellen Ressourcen gepaart mit dem Zugang zu politischen Top-Entscheiderinnen und Entscheidern verleiht dem Rat echte Handlungsfähigkeit bis hin zur Möglichkeit, neue Themen auf die politische Agenda zu bringen. Echter Diskurs gepaart mit Öffentlichkeit und Transparenz bei der Ausarbeitung von Entscheidungsempfehlungen ermöglichen das Nachvollziehen von Entscheidungsgrundlagen und eröffnen auch gleichermaßen Kritikmöglichkeiten durch Dritte. Zusammengenommen sorgt das dafür, dass der Nachhaltigkeitsrat die dauerhafte und kraftvolle Dynamik besitzt, die notwendig ist, um vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Welt voller Herausforderungen die richtigen und relevanten Nachhaltigkeitsthemen zu bearbeiten. Damit kann er der Bundesregierung dabei helfen, ständig aktuelle Risiken zu erkennen, einzuschätzen, im Blick zu behalten und auch zu bewältigen.

Nachhaltigkeit … ganz einfach definiert?!

Fachvielfalt und Diversität im Diskurs, Unabhängigkeit, Transparenz und Erklärung von Entscheidungen, vorausschauende Dynamik und regelmäßiger Mitgliederwechsel, Handlungsfähigkeit durch Ressourcen sowie Relevanz durch Zugang zu Top-Entscheidungsträgerinnen und –trägern sind das Erfolgsrezept für Nachhaltigkeitsräte. Warum ist das so?

Zum einen ist Nachhaltigkeit nicht einfach abzubilden und zu definieren und zum anderen bildet sich ein gesellschaftliches Nachhaltigkeitsverständnis gleichermaßen durch politische Setzungen wie auch durch individuelle Rationalitäten und Interessenlagen. Wenn auch beispielsweise die Definition aus dem Brundtland-Bericht zur nachhaltigen Entwicklung ebenso breite Anerkennung genießt wie das Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit, bleiben dennoch Fragen offen, die gesellschaftspolitisch dauerhaft verhandelt werden müssen. Nachhaltige Entwicklung soll zwar den Bedürfnissen der heutigen Generation entsprechen, ohne die Möglichkeiten der Bedürfnisbefriedigung zukünftiger Generationen zu gefährden und muss sich der Zielkonflikte von Sozialem, Ökologie und Ökonomie annehmen, das beantwortet aber noch nicht in jedem Einzelfall die ethische Kernfrage der Nachhaltigkeit: die Frage nach der konkreten Ausgestaltung von Gerechtigkeit für alle jetzt lebenden Generationen weltweit gleichermaßen wie die Ausgestaltung der Gerechtigkeit zwischen den zukünftig lebenden und jetzt lebenden Generationen und ebenso von Gerechtigkeit gegenüber unseren Mitgeschöpfen als Teil der gemeinsam geteilten Umwelt. In der Tiefe betrachtet bleibt nachhaltige Entwicklung immer ein gesellschaftlich-politischer Suchprozess nach einem verantwortungsvollen Lebens- und Wirtschaftsstil vor dem Hintergrund inter- und intragenerativer Gerechtigkeit, der mit global weitestgehend anerkannten normativen Vorstellungen vereinbar ist. Nachhaltigkeit ist nicht primär wissenschaftlich definiert, sondern wird politisch ausgestaltet auf der Grundlage wissenschaftlicher Einschätzungen und der weltanschaulichen Basis der Betrachtenden. Deswegen können Empfehlungen zu nachhaltigem Handeln und einer Nachhaltigkeitsstrategie nur von einem Rat sinnvoll generiert werden, der dieser Grundwahrheit durch seine eigene Ausgestaltung und seiner Funktionsweise Rechnung trägt.

Je nach individuellem Rationalitätsverständnis ergeben sich bei Nachhaltigkeitsfragen unterschiedliche Empfehlungsrichtungen, die noch dazu geprägt sind durch normative Setzungen auf Basis von vielfältig zu findenden Weltanschauungen. Die Wertehintergründe der Weltbevölkerung sind breit und sorgen teilweise für völlig unterschiedliche Priorisierung von Nachhaltigkeitserfordernissen. Empirische Daten aus der größten sozialwissenschaftlichen empirischen Studie der Welt – dem World Values Survey – legen beispielsweise nahe, dass bei zunehmendem Wohlstand ein intensiverer Fokus auf Umweltschutz zu erwarten ist. Ein bestimmtes Rationalitätsverständnis ist nicht immer global allgemeingültig und oft weit entfernt von verallgemeinerungsfähiger Logik als formale Wissenschaft. Vernunft wird im Kollektiv verhandelt und ihre Inhalte werden in einer sozialen Gruppe konkretisiert. Damit kommt es in Abhängigkeit der zugrunde gelegten Sinnkonstruktionen zu konkurrierenden Rationalitäten auf allen Entscheidungsebenen: Supranational auf Makroebene, aber auch auf Unternehmens- und Individualebene. Während für die einen der Naturschutz und die Erhaltung eines von höchster Biodiversität geprägten Nationalparks in einem Schwellenland oberste Priorität hat, erscheint für den anderen die Option der Ausbeutung eines Ölfeldes am selben Ort zu Gunsten der armen Bevölkerung die einzig richtige Entscheidung.

Wenn diese Fragen nur vor dem Hintergrund eines einzigen Realitätsverständnisses betrachtet und verhandelt werden, besteht die große Gefahr, blind für den Nexus der großen Zusammenhänge zu werden. In Unternehmen ist das als Betriebsblindheit bekannt und gefürchtet. Ein pluralistischer und von Diversität geprägter Nachhaltigkeitsrat wirkt dem entgegen. Er macht Veränderungen breiter wahrnehmbar als einzelne Experten und kann wesentlich besser die Wertedynamik in Gesellschaften und Märkten abbilden. Damit sorgt er als dauerhaft eingerichtetes Multistakeholderforum in seinen transparenten Diskursen für Anschlussfähigkeit an eine pluralistische Umwelt und kann mit seinen Impulsen innovationsfördernd und risikominimierend wirken.

Nachhaltigkeit im Unternehmen … innovativer Rat für eine gesicherte Zukunft!

Und was hat das alles mit Unternehmen zu tun? Das soll anhand der der Finanzwirtschaft und dem Beispiel der UmweltBank AG hier ersichtlich werden:

Auf europäischen Finanzmärkten können Finanzinstitute heute nur noch mit sinnstiftendem, nachhaltigem und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreichem Geschäft langfristig bestehen, wollen sie den politischen, gesellschaftlichen und investorengetriebenen Anforderungen gleichzeitig gerecht werden. Es gilt also eine Vielzahl von Ansprüchen und Risiken gebündelt und professionell im Unternehmen abzubilden und zu managen. Das gilt insbesondere für Unternehmen am Finanzmarkt. Als der Bundestag sich für die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsrates ausgesprochen hatte, war in einer Bank bereits ein Jahr lang ein Nachhaltigkeitsrat mit der Bezeichnung „Umweltrat“ institutionalisiert. Die UmweltBank Aktiengesellschaft mit Sitz in Nürnberg ist eine unabhängige Privatbank, die im Premiumsegment m:access der Münchener Börse gelistet ist. Das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred) erteilte der UmweltBank Vollbanklizenz, so dass am 31. Januar 1997 die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen konnte. Das visionäre Geschäftsmodell als Kombination aus Direkt- und Spezialbank hatte Ökonomie und Ökologie verschmolzen und startete von Beginn an konsequent mit einer Festlegung von ökologischen Nachhaltigkeitszielen in der Satzung der Aktiengesellschaft. Die Bank war vor allem für den rentabel gestalteten Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen, insbesondere für klares Wasser, reine Luft und eine gesunde Umwelt angetreten. Als Ergänzung zum gesetzlich verpflichtenden wirtschaftlichen Kontrollorgan, dem Aufsichtsrat, war ein Umweltrat als freiwillige Ergänzung vorgesehen. Dieser Rat hatte laut Satzung die Funktion, die gesetzlichen Organe der Aktiengesellschaft zu beraten. Damit hat dieses Unternehmen seit seiner Gründung eine klare Position eingenommen: Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Erfolg mit Sinn so zu verbinden, dass davon Mensch und Natur gleichermaßen profitieren.

Warum hat diese Bank von Beginn an einen Umweltrat installiert? Weil die handelnden Akteure davon überzeugt waren, dass der Umweltrat ein Erfolgsmodell für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bank darstellen würde, indem er einen kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im Nachhaltigkeitsbereich unterstützt. Der Umweltrat ist Garant für die dauerhaft hohe Kompetenz der Bank in Nachhaltigkeitsfragen. Er übt die Funktion eines unabhängigen Kontrollgremiums im Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereich aus und ist damit das Pendant zum Aufsichtsrat. Die Mitglieder des Rates beraten beispielsweise über nachhaltigkeitsbezogene Positiv- und Negativkriterien, an denen sich die gesamte Geschäftstätigkeit der Bank schlussendlich ausrichtet. Auch bei der Bewertung von Bauvorhaben und Großprojektfinanzierungen bringt der Umweltrat sein Know-how ein. Er kann genauso wie der Aufsichtsrat direkt einzelne Vorgänge und Projekte in der Bank aufgreifen und kontrollieren. So wird sichergestellt, dass die Bank konsequent den eigenen strengen Nachhaltigkeitskriterien folgt, diese weiterentwickelt und die Vorgaben der Umweltgarantie einhält. Mit der Umweltgarantie versichert die Bank, dass jeder Euro, der bei der UmweltBank investiert wird, ausschließlich in nachhaltige Zukunftsprojekte fließt, z. B. in erneuerbare Energien, ökologisches Bauen oder Bio-Landwirtschaft.

Über zwei Jahrzehnte hat diese Bank sich freiwillig einen echten Nachhaltigkeitsrat geleistet. Die Opportunitätskosten dafür summieren sich über den Zeitraum zu einer nicht unerheblichen Summe, ist doch der Umweltrat nicht nur ein Gremium, das Entscheidungen Dritter bei einer obligatorischen jährlichen Sitzung aus Marketinggründen legitimiert, sondern ein Gremium das analog obiger Kriterien Unabhängigkeit, Fachvielfalt und Diversität im Diskurs aufweist, Transparenz und Erklärung von Aktivitäten auch im Rahmen von Hauptversammlungen tätigt, durch regelmäßigen Mitgliederwechsel vorausschauende Dynamik sichert und Handlungsfähigkeit durch Zugang zum Vorstand besitzt.

Durch den Umweltrat konnte die Bank eine kontinuierliche Entwicklung ihrer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie sicherstellen. So wurde zuletzt unter Impulsen und mit Projekten des Umweltrates die Satzung der Bank an das aktuell vorherrschende Nachhaltigkeitsverständnis der Vereinten Nationen angepasst und geschäftspolitische Schwerpunkte für konkrete Beiträge zur Umsetzung der Agenda 2030 erarbeitet. Noch bevor die Agenda 2030 auf den strategischen Landkarten vergleichbarer mittelständischer Unternehmen überhaupt aufgetaucht ist. Die Präambel der Satzung beschreibt: „Die UmweltBank fördert die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft mit dem Ziel, eine lebenswerte Welt für kommende Generationen zu erhalten und zu schaffen. Die Bank orientiert sich bei ihrer Geschäftstätigkeit an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Insbesondere leistet sie Beiträge zur Verwirklichung von nachhaltigen Städten und Gemeinden, von bezahlbarer und sauberer Energie und zum Klimaschutz. Dabei achtet sie auf nachhaltige Produktion und Konsum sowie auf Geschlechtergerechtigkeit. Ehrlichkeit und Transparenz sowie Menschenorientierung sind handlungsleitende Werte. Ein stabiles ökonomisches Fundament ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit.“ Die Wandelungsfähigkeit und die Innovationstätigkeit der Bank hängen mit diesem bislang einzigartigen Gremium zusammen. Dabei folgt der Umweltrat einem diskursethischen Vorgehen, indem er kontroverse Nachhaltigkeitsfragen ergebnisoffen und pluralistisch unter Beteiligung des Vorstandes und von Fachabteilungen bewegt, bewertet und dem Vorstand danach entsprechende Vorschläge für konkrete Veränderungen und Projekte macht. Die Unabhängigkeit der Ratsmitglieder sorgt dafür, dass eine große Breite von aktuellen Nachhaltigkeitsthemengebieten auf die Agenda kommt, deren Behandlung in anderen Unternehmen vielleicht nie geschehen würde.

Auch wenn der Umweltrat bzw. Nachhaltigkeitsrat ein freiwilliges Instrument darstellt, ist es gerade jetzt zeitgemäß, über solche Ratsstrukturen in allen größeren Unternehmen nachzudenken. Es gilt derzeit noch die Durchführung von Multistakeholderforen bereits als State-of-the-Art: Zu einzelnen Themen werden Veranstaltungen mit Externen als Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Anspruchsgruppen durchgeführt, indem Strategiekonzepte diskutiert werden. Oft ohne tiefen Einblick und mit Externen, die das betreffende Unternehmen oder gar die Branche gar nicht richtig verstehen. In Nachhaltigkeitsberichten werden diese Veranstaltungen dann gerne zur Untermauerung der Ernsthaftigkeit einer bestimmten Nachhaltigkeitsstrategie verwendet, so dass die Glaubwürdigkeit der Unternehmenskommunikation den eigentlichen Antrieb für die Veranstaltungen darstellt. State-of-the-Art ist jedoch echte diskursethische und ergebnisoffene Reflexion von Nachhaltigkeitsfragen in einem dauerhaft eingerichteten Rat, der wirkliche Relevanz besitzt und von oben genannten Eigenschaften geprägt ist. Dadurch erlangen Unternehmen die Chance auch in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie von innen heraus dauerhaft zu wachsen und glaubwürdige Differenzierung zu betreiben.

Die Expertise eines solchen Nachhaltigkeitsrates bietet nicht nur für Finanzinstitute und Versicherungen zusätzlich risikomindernde Effekte, sondern ist für die innovative Transformation unserer Wirtschaft eine Perle. Wir sollten deshalb schleunigst im Gesellschaftsrecht die verpflichtende Einrichtung eines extern berichtenden unabhängigen Nachhaltigkeitsrates verankern – beginnend mit dem Aktiengesetz. Wenn der Fortbestand und die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen bei der bevorstehenden Transformation unserer Wirtschaft gesichert werden soll, ist die Weiterentwicklung der Aufsichts- und Beratungsgremien in dieser Hinsicht unerlässlich.


Der Autor Prof. Dr. Harald Bolsinger ist Vorsitzender des Umweltrates der UmweltBank AG, Nürnberg und erreichbar auf www.wirtschaftsethik.biz


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