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Integration des NAP Wirtschaft & Menschenrechte

Mit Hilfe des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) berichten.

Berlin (csr-news) > Die Bundesregierung will mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) die Einhaltung der Menschenrechte in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten durchsetzen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet pünktlich zum 70-jährigen Bestehen der UN-Menschenrechtscharta die Möglichkeit, dem vierten Kernelement des NAP – der Berichterstattung – über die Abgabe einer DNK-Erklärung nachzukommen. Unternehmen sollen für ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht stärker Verantwortung übernehmen und nachvollziehbar über ihr Engagement für die Einhaltung der Menschenrechte berichten. Von 2018 bis 2020 wird die Bundesregierung anhand eines wissenschaftlich begleiteten Monitorings erheben, ob Unternehmen die sogenannten Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihre Prozesse integriert haben. Die Bundesregierung erwartet, dass bis 2020 mindestens die Hälfte der etwa 6500 Unternehmen in Deutschland mit über 500 Mitarbeitenden dieser neuen Berichtspflicht nachkommen.

Diese umfassen

  • eine Grundsatzerklärung zu Menschenrechten,
  • Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf Menschenrechte,
  • Maßnahmen zur Verhinderung negativer Auswirkungen auf Menschenrechte,
  • Wirksamkeitskontrolle dieser Maßnahmen,
  • Berichterstattung und
  • Beschwerdemechanismen.

Die Regierung behält sich vor, je nach Ergebnis der Evaluation 2020, weitergehende Schritte einschließlich gesetzlicher Maßnahmen zu ergreifen, sollte die Zielmarke nicht erreicht werden. „Das Thema gewinnt 70 Jahre nach der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen an Relevanz. Der Druck auf Unternehmen wächst, klar Position zu beziehen, wie ernst sie die Menschenrechte wirklich nehmen und ob sie mit entsprechenden Prozessen und Verantwortungsstrukturen hinterlegt sind“, so Marlehn Thieme, Vorsitzende des RNE. „Berichterstattung zu menschenrechtlichen Belangen war von Beginn an ein Teil des Nachhaltigkeitskodex. Deshalb freue ich mich, dass wir die berichtsrelevanten Punkte aus dem NAP, der in einem intensiven Stakeholderprozess entstanden ist, im DNK integrieren.“ Unternehmen, die den DNK für die Berichterstattung zum NAP nutzen, können damit auch klar das Engagement zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht an offizielle Stellen signalisieren.

Mit dem DNK zu Menschenrechten berichten

Im DNK berichten Anwender anhand von 20 Kriterien zu ihrer strategischen Ausrichtung, ihren Nachhaltigkeitsleistungen und den Chancen, die aus der Befassung mit Nachhaltigkeitsthemen resultieren. Im Kriterium Nummer 17 konnten Organisationen bereits zuvor zum Umgang mit Menschenrechten berichten. Das Kriterium wurde nun um entsprechende Fragen im Sinne des NAP erweitert. Unternehmen, die ihr Engagement zum Schutz der Menschenrechte detailliert offenlegen wollen, können in der Datenbank auswählen, den DNK inklusive der NAP-Berichtspunkte nutzen zu wollen. Die Ergänzung wird dann eingeblendet und im Kontext der kritischen Durchsicht vom Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit betrachtet. Die Verantwortung für die Inhalte liegt nach wie vor bei den berichtenden Organisationen.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hofft, durch die Integration Unternehmen in der Berichterstattung zu Menschenrechten entgegenkommen zu können und auf diese Weise einen Beitrag zur Umsetzung des NAP zu bieten. „Unternehmen – auch jene, die in der Berichterstattung noch am Anfang stehen – müssen sich im breiten Feld der Berichterstattung und Standards zurechtfinden. Der DNK bietet Organisationen eine pragmatische Hilfe die gesetzlichen Anforderungen sowie freiwilligen Auflagen, wie jetzt eben durch den NAP, übersichtlich in einem Bericht zu erfüllen“, schließt Marlehn Thieme.


Politischer Hintergrund

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verkündet. Dieses Jahr jährt sich der historische Moment zum 70. Mal. Globalisierung, Klimawandel und der Kampf gegen den Terror stellen die Durchsetzung der Menschenrechte vor neue Herausforderungen. So wurde beispielsweise 2010 der Zugang zu sauberem Trinkwasser zu einem neuen Menschenrecht. Da die menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nicht alleinig bei den Staaten liegen, haben die Vereinten Nationen 2011 im Menschenrechtsrat einstimmig die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen. Ziel dieser Prinzipien ist die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Mit Blick auf die Agenda 2030 hat die Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Leitlinien 2016 den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte im Bundeskabinett verabschiedet. Damit verankert sie das Thema nicht nur auf politischer, sondern auch auf unternehmerischer Ebene. www.wirtschaft-menschenrechte.de

 

 


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