Berlin (csr-news) > Die EU-Verordnung ist im Juni 2017 in Kraft getreten und wird ab dem Jahr 2021 verbindlich. Bei der Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze sowie Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die EU sind künftig umfassende Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einzuhalten. Dies gilt für Importe ab einer genau festgelegten Mengenschwelle, mit der mindestens 95 Prozent der Einfuhren dieser Rohstoffe in die EU erfasst werden. Die Verordnung zielt insbesondere darauf ab, die Finanzierung von bewaffneten Auseinandersetzungen durch Erlöse aus dem Verkauf der genannten Minerale einzudämmen.
Als nationale Behörde soll die BGR durch geeignete Kontrollen prüfen, ob EU-Importeure in Deutschland die erforderlichen Sorgfaltspflichten einhalten. Während der Übergangsphase bis 2021 wird die BGR in Abstimmung mit dem BMWi die genauen Verfahrensschritte zur Prüfung der Unternehmen erarbeiten. Dieser Prozess ist eingebunden in einen EU-weiten Austausch der Kontrollbehörden, damit einheitliche Standards bei der Überprüfung angewendet werden. Ab dem Jahr 2022 finden die ersten Kontrollen der Importeure statt.
Weitere Informationen und Kontaktdaten des BGR.