Berlin (csr-news) > Unternehmen, aber auch andere Organisationen aus dem deutschsprachigen Raum, können den neuen GRI Standard somit nun einfacher anwenden, um über Ihre Unternehmensverantwortung zu berichten oder im Zuge der gesetzlichen CSR-Berichtspflicht ausreichend zu informieren. Doreen Herrmann, Inhaberin der CSR-Beratungsagentur CQC Consulting, hat den Übersetzungsprozess vom Englischen ins Deutsche als Peer Reviewerin begleitet und beantwortet die wichtigsten Fragen:
Ab wann sind die aktuellen GRI-Standards verbindlich?
Die GRI-Standards sind im Oktober 2016 in englischer Sprache von der GRI veröffentlicht worden. Während der Übergangsphase können die Vorgängerversion G4 oder die GRI-Standards genutzt werden. Am 1. Juli 2018 verliert G4 seine Gültigkeit. Alle Berichte, die ab diesem Datum erscheinen müssen nach den GRI-Standards angefertigt werden, sofern sich das zu berichtende Unternehmen für diesen Standard entscheidet. Weitere Möglichkeiten sind beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, UN Global Compact oder das Integrated Reporting (IR).
Was ist neu bei den GRI-Standards im Vergleich zu G4?
Komplettüberarbeitung und inhaltliche Konkretisierungen: Das Schlüsselkonzept von G4 bleibt prinzipiell unverändert. Es wurde jedoch durch Sprache und Layout überarbeitet, um den Nachhaltigkeitsberichtsstandard besser verstehen und anwenden zu können. Die detaillierten sprachlichen Änderungen von G4 zu GRI-Standards sind in englischer Sprache hier einsehbar.
Format mit klaren Anforderungen: Das neue Format stellt klarer die verpflichtenden Anforderungen sowie Empfehlungen heraus und bietet entsprechende Umsetzungsanleitungen.
Modulare Struktur: Die GRI-Standards sind ein modulares, miteinander verknüpftes Set an Standards, bestehend aus drei universellen Standards „GRI 101: Grundlagen 2016“, „GRI 102: Allgemeine Angaben 2016“ und „GRI 103: Managementansatz 2016“. Ergänzt werden diese durch 33 themenspezifische Standards in den Bereichen Wirtschaft, Ökologisches und Soziales.
GRI 101: Grundlagen 2016 bildet den Ausgangspunkt für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Es fordert als Grundvoraussetzung die Anwendung von zehn Prinzipien. Die Prinzipien der Berichterstattung zur Bestimmung des Berichtsinhalts sind unverändert „Einbeziehung von Stakeholdern“, „Nachhaltigkeitskontext“, „Wesentlichkeit“ und „Vollständigkeit“. Die Prinzipien der Berichterstattung zur Bestimmung der Berichtsqualität sind in Teilen umbenannt worden: „Genauigkeit“, „Ausgewogenheit“, „Klarheit“, „Vergleichbarkeit“, „Zuverlässigkeit“ sowie „Pünktlichkeit“. Ebenso bietet dieser Universalleitfaden Anleitungen zur Angabe inwieweit der erstellte Nachhaltigkeitsbericht die Berichtsoptionen „Kern“ bzw. „Umfassend“ erfüllt.
GRI 102: Allgemeine Angaben 2016 stellt dar wie über Allgemeine Angaben und über die Nachhaltigkeitsberichterstattungspraxis eines Unternehmens zu berichten ist.
GRI 103: Managementansatz 2016 wird verwendet, um darüber zu berichten wie ein Unternehmen mit einem wesentlichen Thema umgeht und dieses steuert/ managt.
Die 33 themenspezifischen Standards ergänzen die drei universellen Leitfäden (GRI 101-103). Diese werden dazu verwendet, um über die positiven und negativen ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen eines Unternehmens zu berichten, z. B. bezüglich der Themen Energie, Vielfalt und Chancengleichheit, Korruptionsbekämpfung oder Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte.
Wie können die GRI-Standards angewendet werden?
Es gibt zwei Möglichkeiten, um die GRI-Standards anzuwenden:
Bericht „In Übereinstimmung“ mit den GRI-Standards: Grundsätzlich sieht die GRI vor, dass das gesamte GRI-Standard-Set angewendet wird, um einen Nachhaltigkeitsbericht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards zu erstellen (Berichtsoptionen „Kern“ oder „Umfassend“). Hierzu wendet ein Unternehmen die Prinzipien der Berichterstattung an, damit die wesentlichen ökonomischen, ökologischen und/oder sozialen Themen bestimmt werden können. Diese wesentlichen Themen bestimmen welche themenspezifischen Standards das Unternehmen verwendet, um ihren Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Ausgewählte GRI-Standards anwenden: Neben der Komplettanwendung des GRI-Standard-Sets ist es ebenfalls möglich einzelne themenspezifische Standards heranzuziehen, wenn das Unternehmen anstrebt ausschließlich über ausgewählte Informationen zu berichten. Das berichtende Unternehmen muss in allen veröffentlichten Materialien mit einer vorgegebenen Anwendungserklärung angeben welche GRI-Standards genutzt wurden und die GRI entsprechend informieren (siehe GRI 101). Dies stellt Transparenz darüber sicher, wie die Standards verwendet werden.