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Erneuerbare Energien und das Greenhouse Gas Protocol

Es wird immer deutlicher, dass ein schneller Übergang zu einer 100 % erneuerbaren Welt eine absolute Notwendigkeit ist, um den Klimawandel nicht grundlos anzutreiben. Die Zahl von Unternehmen, die das versteht und sich Ziele setzt für ihren eigenen Wechsel zu 100 % erneuerbaren Energien, wächst schnell.
Weltweit bekannte Unternehmen haben sich in der RE100 Initiative vereint, um mit klaren Zielen zu 100 % erneuerbarem Strom zu wechseln. Inzwischen folgen tausende Unternehmen ihrem Beispiel.

1. Wege zu erneuerbarer Energie

Es gibt drei Möglichkeiten, auf erneuerbare Energien umzustellen.

  1. Unternehmen können in eigene Energieproduktion investieren. Häufig werden dafür Solarzellen installiert. Weltweit sinken die Herstellungskosten und es wird erwartet, dass sie weiter sinken werden. Abgesehen davon können eigene Installationen einen enormen Kommunikationswert haben.
  2. Unternehmen können an anderer Stelle in erneuerbare Energien investieren, z. B. durch finanzielle Beteiligung an einem Windpark oder durch Direktabnahmeverträge mit Stromproduzenten – auch bekannt als Power Purchases Agreements (PPA).
  3. Unternehmen können erneuerbaren Strom von gewöhnlichen Energieversorgern beziehen.

2. Richtlinien für die Kohlenstoffbilanzierung durch das GHG Protocol und CDP

Um über den Konsum von erneuerbaren Energien zu berichten, verwendet ein Großteil der Unternehmen die Richtlinien des Greenhouse Gas Protocols. Diese Initiative entstand durch die Partnerschaft zwischen dem World Resources Institute und dem World Business Council for Sustainable Development.

Im Januar 2015 veröffentlichte das Sekretariat des GHG Protocols die Scope 2 Richtlinie, die vorschreibt, wie die Treibhausgasemissionen vom Stromkonsum kalkuliert werden.

Wenn der Strom nicht aus Eigenproduktion stammt, muss deren Herkunft mit einem zuverlässigen Rückverfolgungssystem nachgewiesen werden. In der EU und in der Schweiz basiert dieses System auf Herkunftsnachweisen.

Falls Sie Ökostrom von einem Energieversorger beziehen, wird diese Vorschrift von Ihrem Versorger eingehalten. Energieversorger in Europa und in der Schweiz können keine erneuerbaren Energien verkaufen, ohne ihren Ursprung durch Herkunftsnachweise zu belegen. Außerhalb Europas beginnen immer mehr Märkte, ähnliche Rückverfolgungssysteme aufzubauen.

3. Aufforderung, um mehr zu tun

Gleichzeitig empfiehlt das GHG Protocol Unternehmen, einen Schritt weiter zu gehen und somit das „Wachstum neuer, kohlenstoffarmer Energieerzeugungsanlagen zu beschleunigen“. In Kapitel 11.4 führt die Richtlinie einige Beispiele an, wie dies umgesetzt werden kann. Diese schließen z. B. folgende mit ein:

  • Langfristige Strombezugsverträge oder andere Verträge mit Ökostromversorgern;
  • Zusätzliche Kriterien für den gekauften Strom, etwa bezüglich der Art der Erzeugung;
  • Sicherstellen, dass der Energieversorger in neue Produktionskapazität investiert, z. B. durch einen Stromtarif mit Ökostromlabel.

Literatur

Greenhouse Gas Protocol Scope 2 Guidance

Weiterführende externe Links (Internet)

– https://www.globalcompact.de/de/themen/Umwelt-und-Klima.php?pageId1fa8ae4a=2#list_1fa8ae4a
http://there100.org/
https://www.googlewatchblog.de/2016/12/meilenstein-google-versorgt-sich-ab-2017-zu-100-aus-erneuerbaren-energien/
http://www.ghgprotocol.org/scope_2_guidance
https://www.cdp.net/Documents/Guidance/2016/CDP-technical-note-Accounting-of-Scope-2-Emissions-2016.pdf
– https://www.vergleichs-berichte.de/windpark-beteiligung/
https://www.solaranlagen-portal.de/photovoltaik/preis-solar-kosten.html

Autor:

Steven Vanholme ist Programmanager bei EKOenergie.
Derzeit ist EKOenergie das einzige international Ökostromlabel. Es wurde von EKOenergie Netzwerk entwickelt, das inzwischen aus über 40 Umweltorganisationen besteht.
Steven.Vanholme@sll.fi, www.ekoenergy.org


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