Dessau-Roßlau (csr-news) > Mit der App „Scan4Chem“ des Umweltbundesamtes wird die Anfrage nun erleichtert. Nutzer können mit „Scan4Chem“ den Barcode eines Produktes scannen und automatisch eine Anfrage an den Anbieter senden. Dieser muss dann innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben, wenn ein solcher Stoff in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent im Erzeugnis enthalten ist. Die Stoffnamen und die vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen müssen dann zur Verfügung gestellt werden. Eine direkte Abfrage der Inhaltsstoffe ist wegen fehlender Datenbank der Hersteller noch nicht möglich.
„Besonders besorgniserregende Stoffe“ sind in der europäischen Chemikalienverordnung REACH geregelt. Derzeit sind 173 Stoffe als solche registriert. Sie weisen eines oder mehrere der folgenden Merkmale auf:
- krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend,
- giftig und langlebig in der Umwelt und in Organismen anreichernd,
- sehr langlebig in der Umwelt und sehr stark in Organismen anreichernd,
- ähnlich besorgniserregende Eigenschaften (z.B. hormonelle Wirkung).
Das Umweltbundesamt empfiehlt allen Anbietern, sich auf eine erhöhte Nachfrage nach Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen einzustellen, korrekte Informationen bereit zu halten und alle Verbraucheranfragen zügig zu beantworten. Das Auskunftsrecht gilt für Erzeugnisse, d. h. für die meisten Gegenstände und Verpackungen, aber nicht für Lebensmittel und flüssige oder pulverförmige Produkte (Kosmetika, Waschmittel, Lacke etc.). Bei einem zusammengesetzten Erzeugnis (z.B. einem Fahrrad) muss der Anbieter auch zu allen enthaltenen Einzelerzeugnissen (z.B. Fahrradgriffe) Auskunft geben.