CSR-Wissen Produktlebenszyklus

Recycling

Autor des Beitrags: Dr. Martin Lichtl.lichtl Ethics & Brands (Hofheim a.T.)


Unter Recycling wird nach dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) von 2012 jedes Verwertungsverfahren verstanden, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Recycling schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Gesetzlich wird erst dann von Recycling gesprochen, wenn das Produkt zuvor als Abfall eingestuft wurde.

1. Bedeutung

Recycling ist eine der zentralen Strategien, um den Natur- und Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung durch Abfälle zu verringern. Der Grundgedanke des Recyclings ist es, dass Produkte nach dem Gebrauch zu Sekundärrohstoffen und somit für eine weitere stoffliche Nutzung aufbereitet werden. Unterschieden werden dabei Recycling-Qualitäten: beim Downcycling entspricht das aus dem Verwertungsprozess gewonnene Recyclat nicht der Qualität des ursprünglich eingesetzten Rohstoffes und es können nur einfachere Produkte hergestellt werden. Beim Upcycling ist das Recyclat so hochwertig wie das ursprünglich eingesetzte Material. Die größte Herausforderung neben der technischen Machbarkeit des Recyclings von Produkten und dem Aufbau entsprechender Recyclinganlagen ist das Vorhandensein effizienter Sammel- und Sortiersysteme, um gebrauchte Produkte überhaupt möglichst sortenrein erfassen zu können. Während in Deutschland etwa bei Papier und Verpackungen effiziente Sammelsysteme mit hohen Erfassungsquoten etabliert wurden, ist dies beispielsweise bei der Rücknahme ausgedienter Mobiltelefone bis heute nicht gelungen.

2. Politischer Rahmen

Recycling von Produkten und insbesondere von Verpackungen bestimmte in den 80er und 90er Jahren in hohem Maße die Umweltdebatte. Die 1991 verabschiedete Verpackungsverordnung führte nicht nur das Prinzip der Produktverantwortung der Hersteller ein sondern ebnete den Weg für die Abfallhierarchie, die später auch in einer EU-Richtlinie (Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008) festgeschrieben wurde. Danach gilt 1. Vermeidung von Abfällen, 2. Vorbereitung zur Wiederverwertung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung (wie energetische Verwertung) und 5. Beseitigung wie Deponierung, die heute in Deutschland nicht mehr erlaubt ist. Zur Umsetzung dieser Richtlinie wurde von der deutschen Bundesregierung im Februar 2012 das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) verabschiedet.

3. Recycling und Nachhaltigkeit

Während Recycling im letzten Jahrzehnt eher lautlos als „Selbstverständlichkeit“ der produktbezogenen Umweltpolitik gesehen wurde, ist aktuell eine Renaissance des Themas in der Nachhaltigkeitsdebatte erkennbar: Das Fazit der Club of Rome-Studie “Der geplünderte Planet” veröffentlicht in 2013 ist etwa, dass nur die effiziente Kreislaufführung von Kupfer, Gold und anderen Rohstoffen das Problem der Ressourcenverknappung langfristig lösen. Recycling leistet somit einen entscheidenden Beitrag zur langfristigen Rohstoffsicherung und vermindert den Verbrauch fossiler und erneuerbarer Ressourcen. Dies spiegelt sich auch in neuen Begriffen wie Urban Mining wider, das im Kern auf dem Recyclinggedanken und der Bereitstellung von Sekundärrohstoffen basiert.

4. Links


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