Autorin des Beitrags: Karin Huber-Heim
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind ein umfassender multilateraler Verhaltenskodex für global agierende Unternehmen und weltweit gültig. 34 OECD-Mitgliedsstaaten sowie zehn weitere Staaten (Argentinien, Brasilien, Ägypten, Kolumbien, Lettland, Litauen, Marokko, Tunesien, Peru und Rumänien) haben sich völkerrechtlich verpflichtet und Nationale Kontaktpunkte (NKPe) dafür eingerichtet.
1. Ziel
Ziel der Leitsätze ist es, einen positiven Beitrag von Unternehmen zu fördern, die zum weltweiten ökonomischen, ökologischen und sozialen Fortschritt betragen können. Sie enthalten Empfehlungen und gemeinsame Werte jener Länder, aus denen ein Großteil der internationalen Direktinvestitionen stammt und in denen viele der größten multinationalen Unternehmen ansässig sind. Sie sind der einzige umfassende Verhaltenskodex für multinationale Unternehmen, zu dessen Förderung sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet haben. Sie erfassen multinationale Unternehmen aus Mitgliedsländern unabhängig davon, wo diese ihre geschäftlichen Aktivitäten entfalten.
2. Gliederung
Die Leitsätze enthalten Handlungsempfehlungen für das Auslandsgeschäft von Unternehmen. Sie umfassen elf Kapitel:
I Begriffe und Grundsätze
II Allgemeine Grundsätze
III Offenlegung von Informationen
IV Menschenrechte
V Arbeitsbeziehungen
VI Umwelt
VII Korruptionsbekämpfung
VIII Verbraucherinteressen
IX Wissenschaft und Technologie
X Wettbewerb
XI Besteuerung
Sie wurden gemeinsam von den OECD-Mitgliedsstaaten in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft als ein Instrument für verantwortungsvolle Unternehmensführung erarbeitet. Die Leitsätze basieren auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und sind als Ergänzung des geltenden Rechts anzusehen.
Auslandsaktivitäten wie Exporte und Investitionen werden auf Basis der OECD Leitsätze in Hinsicht auf ihre Auswirkungen auf die Zielländer evaluiert und haben so Auswirkungen auf die Vergabe von Exportkrediten, – förderungen und –garantien. Ziel ist es, verantwortungsvolles Handeln im globalen Geschäft zu verankern, da Unternehmen die gesellschaftlichen Werte ihrer Herkunftsländer und die damit verbundenen Erwartungen der Gesellschaft an sie reflektieren.
3. Hintergrund
Die Leitsätze gehen auf 1976 zurück und wurden seither mehrfach überarbeitet und neuen Entwicklungen angepasst. Die letzte Aktualisierung erfolgte 2010/11 und ergänzte um die Themen Menschenrechte (der Grundsatz „Nicht an Menschenrechts-Verletzungen mitwirken” des United Nations Global Compact UNGC findet sich nun auch vertieft in den Leitsätzen), Sorgfaltspflichten (Unternehmen übernehmen Verantwortung für das Handeln von Liefer- und Geschäftspartnern :“Due Diligence Prinzip“), die Anpassung des Kapitels V “Arbeitsbeziehungen” an die „Tripartite Declaration of Principles of the International Labour Organization“ der ILO sowie Empfehlungen zur erweiterten Betrachtung der Wertschöpfungskette.
Die Rolle der Nationalen Kontaktpunkte (NKPe) bei der Lösung von Konflikten um behauptete Verstöße gegen die Leitsätze wurde neu geregelt. Das Handeln der NKPe sollte damit transparenter und vorhersehbarer gemacht werden und das Finden einvernehmlicher Lösungen erleichtert werden. Jede betroffene Person oder Organisation kann eine Benachrichtigung wegen eines behaupteten Verstoßes eines Unternehmens gegen die Leitsätze beim zuständigen Nationalen Kontaktpunkt einbringen. Dieser übernimmt die Rolle als Vermittler in Krisen- oder Problemfällen. Jahresberichte und abgeschlossene Beschwerdefälle werden auf der Website des Nationalen Kontaktpunktes veröffentlicht und sind dort frei zugänglich und einsehbar.
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4. Links