CSR-Wissen Politik

Aktionsplan CSR der Bundesregierung

Autorin des Beitrags: Antje BrehmerBundesministerium für Arbeit und Soziales – Referat CSR


Das Bundeskabinett hat am 6. Oktober 2010 die Nationale Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR) in Form eines Aktionsplans CSR verabschiedet. Der Aktionsplan CSR stützt sich auf die Empfehlungen des Nationalen CSR-Forums, das die Bundesregierung bei ihrer Politik für gesellschaftlicheUnternehmensverantwortung berät und begleitet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – als federführendes Ressort für CSR-Angelegenheiten innerhalb der Bundesregierung – hat die Entwicklung der Nationalen CSR-Strategie koordiniert und realisiert deren Umsetzung. Damit setzt der Aktionsplan die Klammer für eine strategische Allianz zur Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen in Deutschland. Das Nationale CSR-Forum unterstützt die Bundesregierung auch in der aktuellen Umsetzungsphase.

Der Aktionsplan CSR zielt darauf, verantwortungsbewusst handelnde Unternehmen in ihrer Vorbildrolle zu stärken, weitere Anreize zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung zu schaffen sowie Hilfestellungen zur Umsetzung von CSR in das unternehmerische Alltagshandeln zu bieten. Konkret basiert der Aktionsplan CSR auf sechs Handlungsfeldern:

  • Stärkung von CSR in Unternehmen
  • Erhöhung von Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit von CSR
  • Integration von CSR in Bildung, Qualifikation, Wissenschaft und Forschung
  • Stärkung von CSR in internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenhängen
  • Beitrag von CSR zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
  • Schaffung eines CSR-förderlichen Umfelds
  1. Maßnahmen zur Umsetzung

Zahlreiche Programme wurden auf den Weg gebracht, um die unternehmerische Verantwortung deutscher Großunternehmen sowie klein- und mittelständischer Firmen zu stärken und zu systematisieren. Dabei setzen die Aktivitäten auf einem vergleichsweise hohen Niveau auf, welches durch gesetzliche Sozial- und Umweltstandards und/oder tarifvertraglich vorgegeben ist.

Beispielhaft wurde mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)ein Förderprogramm „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland etabliert. Das mit 36 Mio. Euro finanzierte Programm ist bundesweit angelegt und erreicht rund 2.000 KMU in insgesamt 73 Projekten. In Qualifizierungen und Beratungen werden KMU näher an das Thema CSR herangeführt und lernen, ihre oftmals bereits bestehenden Initiativen gesellschaftlichen Engagements stärker in der Unternehmensstrategie zu verankern. Im April 2013 wurde erstmalig der CSR-Preis der Bundesregierung verliehen, um vorbildliches CSR-Engagement deutscher Unternehmen in unterschiedlichen Größenklassen öffentlich auszuzeichnen und sie somit in ihrer Vorbildrolle zu stärken. Der CSR-Preis der Bundesregierung 2014 wurde am 6. Januar 2014 ausgelobt. Mit der Veröffentlichung des Berichts „Sozialer Fortschritt durch Verantwortung – Nachhaltigkeitsbericht 2008 – 2012 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ (Bestell-Nr. A414) möchte das Ministerium über die nachhaltige Gestaltung seiner Politikfelder, wie Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung oder modernen Gesundheits- und Arbeitsschutz, informieren, und zeigen, welche Themen das Ministerium als Arbeitgeber bewegt, wie etwa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder Frauen in Führungspositionen. Damit ist das BMAS eines der ersten Ministerien eines EU-Mitgliedstaates, in dem für die eigene Behörde ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt wurde.

  1. Die CSR-Politik der Bundesregierung im europäischen und internationalen Kontext

Der Gemeinsame Binnenmarkt in Europa regt zur Verständigung der Mitgliedsländer zu zahlreichen Handlungsfeldern an. Hier spielt im Kontext von grenzüberschreitendem Handel und Wettbewerb auch das Thema CSR eine wichtige Rolle. Des Weiteren fördert die deutsche Bundesregierung Transparenz und Vergleichbarkeit auf europäischer Ebene zu Themen der unternehmerischen Verantwortung. Hierbei setzt sie auf das wichtige Instrument der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen. Mit den im Jahre 2011 verabschiedeten Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (2011) wurde eine international anerkannte Grundlage für die Verantwortung von Staaten und Unternehmen für die Menschenrechte geschaffen. Die deutsche Bundesregierung hat verschiedene Initiativen zur Vorbereitung einer nationalen Umsetzung in die Wege geleitet. So hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Forschungsstudie „Unternehmensverantwortung für Menschenrechte“ (adelphi/Shift Febr. 2013) beauftragt, um Fragen der Umsetzung der zweiten Säule der Leitprinzipien zu untersuchen.

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