Berlin (csr-news) > Jetzt ist klar, das Gesetz, die sogenannte CSR-Richtlinie, kommt erst 2017.
Wann das Gesetz endgültig den Bundestag und den Bundesrat passiert, dazu bekommt man derzeit in Berlin keine verbindlichen Aussagen. Vermutlich wird das Umsetzungsgesetz aber im Januar verabschiedet. Für die betroffenen Unternehmen eine unbefriedigende Situation. Allerdings, so die Auskunft aus dem Bundesjustizministerium, wird sich an den Rahmenbedingungen nichts ändern. Für die betroffenen Unternehmen wird die Berichtspflicht also für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, wirksam.
Hintergrund für die Verzögerung sind wohl immer noch unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Punkten der Gesetzesvorlage. Zudem scheint es in den Ausschüssen Bestrebungen zu geben, die Umsetzung der CSR-Richtlinie mit anderen Gesetzesvorhaben zu verknüpfen.