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Bundesregierung: Mehr Anstrengungen für Nachhaltigkeit

Wesentliche Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sind noch nicht erreicht und ihre Umsetzung bis 2020 ist unsicher oder nahezu unmöglich. Zu dieser Einschätzung gelangt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung unter Bezug auf den Indikatorenbericht 2014 des Statistischen Bundesamtes.

Berlin (csr-news) > Wesentliche Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sind noch nicht erreicht und ihre Umsetzung bis 2020 ist unsicher oder nahezu unmöglich. Zu dieser Einschätzung gelangt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung unter Bezug auf den Indikatorenbericht 2014 des Statistischen Bundesamtes. In einer als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme zu dem Indikatorenbericht (18/7082), über die der Bundestag am Freitag debattiert, heißt es, die Gründe dafür seien vielfältig und zeigten einen dringenden Handlungsbedarf. „Nur mit erhöhten Anstrengungen kann es gelingen, die selbst gesteckten Ziele zu erreichen“, schreiben die Abgeordneten.

In der Unterrichtung fordern sie eine verbesserte Zusammenarbeit aller Akteure. Die Bundesregierung solle sich verstärkt um ein besseres Zusammenspiel der Beteiligten bemühen, heißt es. Dazu zählten wirksame Abstimmungen zwischen den Bundesressorts unter Federführung des Bundeskanzleramtes, da viel zu oft der Eindruck entstehe, „dass die Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zugeschnitten auf die Hauptaufgaben jedes Ressorts gedacht werden, damit jedoch der umfassende Nachhaltigkeitsgedanke und folglich auch Teile der Nachhaltigkeitsstrategie auf der Strecke bleiben“.

Eine bessere Zusammenarbeit muss es aus Sicht des Beirates auch mit Bundesländern und Kommunen geben. Viele Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie seien vor allem durch Maßnahmen auf diesen Ebenen zu erreichen. Erforderlich sei ein strukturierter Dialog zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Außerdem sei die Schaffung von zusätzlichen Strukturen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie auf diesen Ebenen notwendig.

Die Abgeordneten plädieren zudem für eine Verbesserung der Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung. Zwar könnten die Folgenabschätzungen keinesfalls eine politische Entscheidung ersetzen. Gleichwohl ermöglichten sie eine Abschätzung von Zielkonflikten, führten zu mehr Transparenz und erleichterten die eventuell erforderliche Suche nach Alternativen, heißt es in der Vorlage. „Vor diesem Hintergrund sollte dem Prüfmechanismus mehr Beachtung beigemessen werden, weil er maßgeblich zu einer besseren Rechtsetzung für eine nachhaltige Entwicklung beitragen kann“, schreiben die Abgeordneten.

Mit Blick auf die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele sieht der Beirat die Chance, die deutsche Nachhaltigkeitspolitik neu auszurichten, „bei gleichzeitiger Bewahrung und Fortentwicklung bewährter Ziele und Indikatoren der Strategie“. Deutschland müsse die Fähigkeit aufbringen, zu einzelnen Themen wie etwa im Bereich der nachhaltigen Produktions- und Konsummuster die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung zu erkennen und sich insofern als „Entwicklungsland“ zu verstehen.

Außerdem machen sich die Abgeordneten für eine breite Teilhabe und eine Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit stark. Der Prozess der Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele müsse unter konsequenter, breit angelegter Einbeziehung interessierter Kreise, zivilgesellschaftlicher Akteure, der Ressorts sowie des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung geschehen. Gefordert wird zudem eine deutlich sichtbare Vorreiterrolle Deutschlands. Das gelte für den Deutschen Bundestag sowie die Bundesregierung, deren nachgeordnete Bereiche aber auch für Unternehmen mit Staatsbeteiligung, heißt es in der Vorlage.

 


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