Mitbestimmung Nachrichten

Mitbestimmung wird von vielen Unternehmen ignoriert

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) die regelmäßig mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen müssen ihren Aufsichtsrat auch mit Arbeitnehmern besetzen. Eine neue Studie zeigt, das dies allerdings oft nicht der Fall ist.

Jena (csr-news) > Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) die regelmäßig mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen müssen ihren Aufsichtsrat auch mit Arbeitnehmern besetzen. „Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Drittelbeteiligungsgesetz, das für solche Gesellschaften jeden dritten Aufsichtsratssitz für einen Vertreter der Arbeitnehmer vorsieht“, so Prof. Walter Bayer von der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU). Eine aktuelle Studie seines Instituts für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht zeigt jedoch, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Arbeitnehmermitbestimmung in der Praxis weitgehend ignoriert werden. „Es besteht eine massive Mitbestimmungslücke in der deutschen GmbH-Landschaft“, so Bayer.

Große Mitbestimmungslücke im Handel

Für die Studie wurden exemplarisch die Mitbestimmungsverhältnisse von nicht unter den Tendenzschutz fallenden Gesellschaften (beispielsweise gemeinnützige Unternehmen) mit beschränkter Haftung analysiert, die Einzelabschlüsse veröffentlicht haben und zwischen 750 und 1.250 Arbeitnehmer aufweisen. Bei diesen hätte ein auch mit Arbeitnehmervertretern besetzter Aufsichtsrat festgestellt werden müssen. „Doch bei etwa der Hälfte dieser Gesellschaften existiert kein mitbestimmter Aufsichtsrat“, so Bayer. Besonders groß sei die Mitbestimmungslücke mit rund 67 Prozent bei Unternehmen aus dem Handels- und Dienstleistungssektor, wohingegen sie im Industriebereich bei 37 Prozent lag. „Vielen GmbH-Geschäftsführern scheint nicht bewusst zu sein, dass sie eine Pflichtverletzung begehen und sich unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig machen, wenn sie nicht auf die Installation der gesetzlich verankerten Arbeitnehmermitbestimmung in ihrem Unternehmen hinwirken“, vermutet Bayer.

Bedenklich sei die großflächige Mitbestimmungslücke aktuell auch vor dem Hintergrund der Bemühungen, die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen der Wirtschaft zu verbessern. Denn: Nur solche GmbHs, die auch tatsächlich der unternehmerischen Mitbestimmung unterliegen, kommen für die Anwendung der Frauenquote in Frage. Wenn jedoch trotz gesetzlicher Vorgaben keine Arbeitnehmermitbestimmung eingerichtet worden ist, fehle auch die Grundlage für die Anwendung der Frauenquote.

 


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