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Änderungen im DCG-Kodex – Bedeutung der Diskussionskultur unterstrichen

Im Rahmen ihrer jährlichen Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat die Regierungskommission drei materielle Kodexänderungen beschlossen. So soll die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat unternehmensspezifisch geregelt werden.

Berlin (csr-news) > Im Rahmen ihrer jährlichen Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat die Regierungskommission drei materielle Kodexänderungen beschlossen. So soll die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat unternehmensspezifisch geregelt werden. Damit will man unter anderem Familienunternehmen mehr Flexibilität ermöglichen. Gleichwohl empfiehlt die Kommission dass auch im Aufsichtsrat auf eine gute Mischung der verschiedenen Expertisen, von Alter und Gender, aber auch der Verweildauer in dem Gremium geachtet werden soll. Zudem soll bei der Auswahl zukünftiger Aufsichtsräte darauf geachtet werden, dass diese über die notwendigen zeitlichen Ressourcen verfügen. „Die Praxis zeigt, dass die zeitliche Belastung im Zuge der gestiegenen Anforderungen an Aufsichtsräte deutlich zugenommen hat“, so die Begründung. Außerdem müsste der zunehmende Aufwand für die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen aber auch für Fortbildungen angemessen berücksichtigt werden. Im Bericht des Aufsichtsrats soll künftig vermerkt werden, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen er angehört, oder weniger teilgenommen hat. Ausdrücklich erlaubt sind dabei Telefon- oder Videokonferenzen, auch wenn diese nicht die Regel sein sollten.

Bewusst keine starren Regelungen

Mit dieser Empfehlung unterstreicht will die Regierungskommission die aus ihrer Sicht wichtige Rolle der Plenar- und Ausschusssitzungen und einer sich am Unternehmensinteresse ausrichtenden Diskussionskultur unterstreichen. So sei es von besonderer Bedeutung, dass ein Aufsichtsratsmitglied nicht nur anhand von schriftlichen Vorlagen an der Beschlussfassung teilnimmt, sondern sich in den ergebnisoffenen und unterschiedliche Standpunkte abwägenden Kommunikationsprozess im Aufsichtsrat einbringt. „Die Kodexkommission hat sich bei den neuen Empfehlungen bewusst gegen fixe Grenzen oder andere starren Vorgaben entschieden. Die aktuellen Kodexanpassungen sollen vielmehr weiter dazu beitragen, dass sich Unternehmen und ihre Gremien bewusst mit Fragestellungen der guten Unternehmensführung auseinandersetzen und für ihr Unternehmen spezifische Antworten finden“, so Manfred Gentz, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Im Rahmen der regelmäßigen Kodexpflege hat die Regierungskommission darüber hinaus eine Reihe von nicht materiellen Anpassungen vorgenommen. Die Kommission hatte ihre Änderungsvorschläge im Februar veröffentlicht und die darauf erfolgten mehr als 60 Stellungnahmen in die aktuellen Änderungen einfließen lassen. Die hohe Anzahl an Stellungnahmen wertete die Kommission als Beleg, dass sich das Konsultationsverfahren bewährt.

Die Kodexänderungen 2015 zum Download.


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