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Wegwerfgesellschaft per Gesetz?

Unter dem Tagesordnungspunkt 35 beschäftigt sich der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung mit einem Entwurf zum neuen Elektrogeräte-Gesetz. Hintergrund ist die Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU in nationales Recht, die zum Ziel hat die Ressourceneffizienz im Umgang, vor allem der Entsorgung, von Elektrogeräten zu verbessern. Der Bundesverband für Umweltberatung und die Organisationen Germanwatch und NABU zweifeln an der Wirksamkeit.

Berlin (csr-news) > Unter dem Tagesordnungspunkt 35 beschäftigt sich der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung mit einem Entwurf zum neuen Elektrogeräte-Gesetz. Hintergrund ist die Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU in nationales Recht, die zum Ziel hat die Ressourceneffizienz im Umgang, vor allem der Entsorgung, von Elektrogeräten zu verbessern. Unter anderem soll der Handel zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet werden. Der Bundesverband für Umweltberatung und die Organisationen Germanwatch und NABU zweifeln an der Wirksamkeit. Sie sehen eher eine weiter Ressourcenverschwendung, weil Altgeräte nicht mehr zur weiteren Nutzung aufbereitet werden dürfen. „Mit dem aktuellen Entwurf des Elektroaltgerätegesetzes würde es nahezu ausgeschlossen, dass funktionierende Geräte weiter genutzt werden. Selbst wenn Produkte noch gut brauchbar sind, dürften an den Abfallsammelstellen abgegebene Produkte fast gar nicht mehr für eine erneute Nutzung aufbereitet werden“, sagt Stefan Müssig, Vorsitzender des Bundesverbandes für Umweltberatung. „Mit diesem Gesetzentwurf leistet die Bundesregierung der Wegwerfgesellschaft Vorschub und schadet zudem Sozialunternehmen, die bisher Altgeräte aufbereiten.“

Rund 34.000 Tonnen funktionsfähiger Geräte pro Jahr

Auch die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates haben bereits mit konkreten Vorschlägen gefordert, mehr auf Wiederverwendung von Altgeräten zu setzen. Jährlich entstehen in Deutschland pro Kopf etwa 23 Kilogramm Elektroschrott – weltweit sind es insgesamt 48 Millionen Tonnen pro Jahr. Alleine in Deutschland würden pro Jahr rund 34.000 Tonnen noch funktionsfähiger Geräte in den Müllcontainern und Recyclinghöfen landen. „Das ist eine massive Ressourcenvernichtung“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Der Gesetzgeber muss die kommunalen Sammelstellen und die Rücknahmestellen im Handel dazu verpflichten, funktionierende Geräte von den Abfallströmen zu trennen, um ihnen somit die Möglichkeit auf ein zweites Leben zu gewähren“. Ziel müsse es sein, Produkte so lange wie möglich zu benutzen. Deshalb müsse in der Abfallhierarchie auch die Wiederverwendung vor dem Recycling oder der Entsorgung stehen. „Auch der Richtlinie der EU wird diese Umsetzung nicht gerecht“, erklärt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. „Bundesrat und Bundestag sollten die Vorschläge aus den Ausschüssen des Bundesrats zur Stärkung der Wiederverwendung annehmen. Gut austauschbare Akkus, die getrennte Sammlung weiter verwendbarer Geräte und das Entfernen von Batterien erst nach der Prüfung auf Wiederverwendung sind dabei zentrale Punkte“, so Bals weiter.


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