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Intransparenz: NGOs kritisieren UmweltBank

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und urgewald werfen der UmweltBank mangelnde Transparenz vor. Der Hintergrund: Die Bank berichtet auf ihrer Website nicht darüber, dass ihr Vorstand für das Jahr 2013 nicht entlastet ist. Zu der Nichtentlastung hatte der Gegenantrag eines Aktionärs auf der Aktionärsversammlung im Juni 2014 geführt. Diesen Antrag hatte die UmweltBank nicht veröffentlicht, die gerichtliche Klage des Aktionärs dagegen dann aber akzeptiert. Damit ist die Abstimmung über die Entlastung des Vorstands nichtig.

Nürnberg (csr-news) – Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und urgewald werfen der UmweltBank mangelnde Transparenz vor. Der Hintergrund: Die Bank berichtet auf ihrer Website nicht darüber, dass ihr Vorstand für das Jahr 2013 nicht entlastet ist. Zu der Nichtentlastung hatte der Gegenantrag eines Aktionärs auf der Aktionärsversammlung im Juni 2014 geführt. Diesen Antrag hatte die UmweltBank nicht veröffentlicht, die gerichtliche Klage des Aktionärs dagegen dann aber akzeptiert. Damit ist die Abstimmung über die Entlastung des Vorstands nichtig.

In dem fraglichen Gegenantrag ging es auch um die Kommunikation der UmweltBank: Diese hatte in einem Prospekt für den „Genussschein Solarpark Fliegerhorst Oldenburg“ geworben und dabei nach Meinung von Verbraucherschützern nicht ausreichend vor den Gefahren dieses Investments gewarnt. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 3 U 2124/13) sah das ähnlich, die UmweltBank reichte gegen dessen Entscheidung eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.

Zu der Anerkennung der Aktionärsklage durch die UmweltBank sagte der Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionäre, Markus Dufner: Es sei typisch, dass die Bank einen Fehler bekenne, aber keine Konsequenzen ziehe. Dufner: „Das ist aus Aktionärssicht ein Skandal.“ Ein Gespräch zwischen den NGO-Vertretern und dem Bankvorstand in Nürnberg hatte nicht zu einer Verständigung geführt.

Der Vorstand der UmweltBank teilte auf Anfrage zu den Vorwürfen der NGOs mit, die Anfechtungsklage sei im August 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Als nicht-börsennotierte Gesellschaften sei die UmweltBank aber nicht verpflichtet, die Verfahrensbeendigung in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. „An diese gesetzlichen Vorschriften haben wir uns gehalten“, so die Vorstandserklärung.

Die UmweltBank erzielte im Geschäftsjahr 2014 mit einem Geschäftsvolumen von 2,85 Mrd. Euro und einer Bilanzsumme von 2,60 Mrd. Euro eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Bis Ende 2014 finanzierte die 1995 gegründete UmweltBank nach eigenen Angaben rund 15.000 Umweltprojekte mit einem Gesamtvolumen von rund 2,24 Mrd. Euro. In diesem Jahr will das Bankhaus seine Führungsmannschaft deutlich verstärken. „Nur mit genügend kompetenten Vorständen, Abteilungsleitern und Mitarbeitern können wir die Herausforderungen der Zukunft meistern“, sagte der Vorstandsvorsitzende Horst P. Popp in der vergangenen Woche bei der Vorstellung der Bilanz.


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