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Leitfaden für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mit GRI

Etwa 6.000 Unternehmen in der Europäischen Union sind von der EU-Richtlinie zur Veröffentlichung nicht-finanzieller Informationen betroffen. Es handelt sich hauptsächlich um große, börsennotierte Unternehmen, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Bei diesen Unternehmen sind die GRI-Richtlinien quasi der Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wie diese genutzt werden können, um im Einklang mit der EU-Richtlinie zu berichten, zeigt ein neuer Leitfaden der Gloabl Reporting Initiative.

Amsterdam (csr-news) > Etwa 6.000 Unternehmen in der Europäischen Union sind von der EU-Richtlinie zur Veröffentlichung nicht-finanzieller Informationen betroffen. Es handelt sich hauptsächlich um große, börsennotierte Unternehmen, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Bei diesen Unternehmen sind die GRI-Richtlinien quasi der Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wie diese genutzt werden können, um im Einklang mit der EU-Richtlinie zu berichten, zeigt ein neuer Leitfaden der Gloabl Reporting Initiative.

Im November wurde die EU-Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht und ist seit Dezember in Kraft. Die Parlamente haben nun bis Dezember 2016 Zeit die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Spätestens ab dem Geschäftsjahr 2017 müssen die Unternehmen die Richtlinie für die Berichterstattung berücksichtigen und Angaben zu ökologischen, sozialen Kriterien machen, zum Thema Korruptionsbekämpfung, zum Umgang mit Menschenrechten und zur Diversity-Politik. „Unser Leitfaden zeigt, warum die betroffenen Unternehmen auf den GRI G4-Standard setzen sollten und wie sie ihn nutzen können“, so GRI Deputy Chief Executive Teresa Fogelberg. Bei der Entwicklung von G4 wurden die sich abzeichnenden Anforderungen durch die europäische Gesetzgebung bereits berücksichtigt. Somit erfüllen Unternehmen die nach diesem letzten und aktuellen Standard berichten auch die an sie gestellten Anforderungen durch die EU-Richtlinie. Die EU hat auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestehende Standards, zu denen beispielsweise auch die OECD-Guidelines oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex gehören, genutzt werden können und sollen. In dem nun veröffentlichten Leitfaden werden die sechs Bereiche allgemeine Angaben, Umweltangaben, soziale Angelegenheiten, Mitarbeiterangelegenheiten, Menschenrechtsfragen und Korruptionsbekämpfung step-by-step behandelt. Dabei zeigt sich, das G4 in allen relevanten Punkten mit der EU-Richtlinie kompatibel ist. „G4 bietet eine umfangreiche Anleitung für Unternehmen, um den Anforderungen der EU-Richtrlinie gerecht zu werden.“, so Bastian Buck, Direktor GRI Reporting Standard.

Der Leitfaden „Making headway in Europe“ zum Download.


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