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Standard für Produkttests veröffentlicht

Die jüngste Auseinandersetzung zwischen der Stiftung Warentest und dem Schokoladenhersteller Ritter Sport hat vor allem den Testern geschadet. Es war nicht der erste Fall, in dem die Durchführung von Produkttests in die Kritik geraten war. Eine schwierige Situation für die Tester, denn die leben vor allem von ihrer Reputation, aber auch eine schwierige Situation für Konsumenten, wenn sie nicht mehr auf Testergebnisse vertrauen können.

Berlin (csr-news) > Die jüngste Auseinandersetzung zwischen der Stiftung Warentest und dem Schokoladenhersteller Ritter Sport hat vor allem den Testern geschadet. Es war nicht der erste Fall, in dem die Durchführung von Produkttests in die Kritik geraten war. Eine schwierige Situation für die Tester, denn die leben vor allem von ihrer Reputation, aber auch eine schwierige Situation für Konsumenten, wenn sie nicht mehr auf Testergebnisse vertrauen können. „Viele Verbraucher orientieren sich bei ihren Kaufentscheidungen an Produkttests. Sie sind damit ein wichtiges Instrument des Verbraucherschutzes“, so Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas. Gemeinsam mit Testorganisationen und unabhängigen Experten hat sein Ministerium nun Regeln für Produkttests entwickelt. Damit will Maas Produkttests transparenter machen und das verloren gegangene Vertrauen zurückerobern. Maas: „Die Verbraucher sollten wissen, woran sie sind. Deshalb freue ich mich, dass es nun gelungen ist, einen hohen Standard an Testqualität, Transparenz und Compliance zu definieren. Die Regeln werden in Zukunft der Maßstab sein. Alle Testorganisationen sind eingeladen, sich hieran messen zu lassen.“ Die Stiftung Warentest, Ökotest und das Computermagazin c’t haben im Wege einer Selbstverpflichtung die neuen Standards bereits anerkannt. Die Unterzeichnung der Grundsätze steht allen Organisationen offen, die sich zur Einhaltung der Regeln verbindlich verpflichten. Welche Organisationen sich dazu verpflichtet haben, soll zukünftig auf der Website des Bundesverbraucherministeriums veröffentlicht werden.

 

Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens

Transparenz und Unabhängigkeit

  • Die Identität des Auftraggebers eines Tests wird offengelegt und muss klar erkennbar sein.
  • Die Identität des Testveranstalters, seine Eigentümerstruktur und die Zusammensetzung seiner Einnahmequellen sowie die Grundzüge seines Geschäftsmodells werden offengelegt. Beziehungen und Verbindungen der Eigentümer und des Testveranstalters zu Herstellern und Anbietern von getesteten Produkten und Dienstleistungen werden in vollem Umfang transparent gemacht.
  • Die Unabhängigkeit des Testveranstalters und der von ihm beauftragten Prüfinstitutionen wird gewährleistet, insbesondere sollen keine Vorteile angenommen werden, die den Anschein erwecken können, die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen. Werden Vorteile angenommen, müssen sie vollständig offengelegt werden.
  • Die Verantwortung des Testveranstalters gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern verlangt, dass die Testergebnisse und deren Veröffentlichungen nicht durch wirtschaftliche Interessen des Testveranstalters selbst, seiner Eigentümer, der von ihm beauftragten Prüfinstitute oder Dritter beeinflusst werden. Gestattet ein Testveranstalter die Werbung mit seinen Testergebnissen, Marken oder sonstigen Kennzeichen, so sind die Bedingungen für die Gestattung einschließlich der Entgelte offenzulegen.
  • Die Redaktion der Testberichterstattung wird vom Anzeigenbereich so getrennt, dass jede Einflussnahme ausgeschlossen ist.

Durchführung von Tests

  • Bei vergleichenden Tests wird über die Auswahlkriterien für die in den Test einbezogenen Produkte und Dienstleistungen informiert.
  • Über die Art und Weise der Beschaffung eines Prüfmusters wird informiert.
  • Die Tests werden sachkundig durchgeführt; die Testkriterien, Testmethoden, Testverfahren und Testurteile müssen vertretbar, „diskutabel“ (BGH Urteil vom 9.12.75 VI ZR 157/73 und BGH Urteil vom 10.3.87 VI ZR 144/86) sein.
  • Die angewandten Testmethoden werden unter Bezugnahme auf ihre wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen veröffentlicht.
  • Subjektive Testverfahren werden durch geeignete Maßnahmen soweit möglich objektiviert.
  • Das Testziel muss klar erkennbar sein. Die Bewertungskriterien dürfen in Hinblick auf das Testziel nicht fachfremd sein. Der Testveranstalter informiert darüber, wie die Bewertungskriterien festgelegt worden sind, insbesondere welche Prämissen ihrer Auswahl und Gewichtung zugrunde gelegt wurden
  • Die Testkriterien, die Testmethoden, das Testverfahren und das Testurteil müssen transparent und für unbeteiligte Dritte nachvollziehbar sein.

Information der Anbieter

  • Der Testveranstalter informiert die Anbieter der getesteten Produkte und Dienstleistungen vor der Veröffentlichung des Tests über die Testergebnisse, die angewandten Testkriterien, Testmethoden und Testverfahren, nicht aber über die Bewertung der getesteten Produkte und Dienstleistungen. Er gibt ihnen Gelegenheit zur Kommentierung der Testergebnisse, angewandten Testmethoden und Testverfahren.
  • Verpflichtungserklärung
  • Die unterzeichnenden Testveranstalter verpflichten sich, die Einhaltung der Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens in geeigneter Weise zu kontrollieren.
  • Die Nichteinhaltung der Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens und Verstöße gegen diese Regeln werden der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
  • Die Grundsätze und Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens werden jährlich vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst.

 


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