Berlin (csr-news) > Das mehrere Gewerkschaften für die gleiche Berufsgruppe in einem Unternehmen verschiedene Tarifverträge vereinbaren können, soll es nach Bundesarbeitsministerin Andreas Nahles zukünftig nicht mehr geben. Wie Nahles ankündigte, soll der Gesetzentwurf dazu in Kürze in die Ressortabstimmung gehen und möglichst bis zum Sommer nächsten Jahres vom Parlament verabschiedet werden. Das Streikrecht soll in dem Gesetz nicht angetastet werden, bekräftigte die Ministerin. Vielmehr gehe es darum, eine Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen Gewerkschaften und Unternehmen zu schaffen, für Fälle in denen Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften aufeinanderstoßen. Dem scheint der Deutsche Beamtenbund (dbb) nicht zu trauen. Der dbb-Vorsitzende Klaus Dauderstädt sieht in dem Entwurf eine Einschränkung des Streickrechts. „Andrea Nahles löst mit dem Gesetzentwurf zwar ein Versprechen der Bundesregierung gegenüber den Arbeitgeberverbänden ein, verlagert jedoch zugleich alle problematischen Fragen von der Gesetzgebung auf die Rechtsprechung“, so Dauderstädt. „Wenn man die wahren Absichten, Streikrechte zu begrenzen und Organisationsfreiheit aller Berufe zugunsten von Einheitsgewerkschaften einzuengen, hinter Formalitätsregelungen verbirgt, zeugt das von politischer Feigheit.“ Auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund weist das Vorhaben zurück. „Jede dieser Überlegungen ist darauf ausgerichtet, ein Zweiklassensystem von Gewerkschaften zu etablieren. Die Arbeitgeberlobby und die Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben offensichtlich ganze Arbeit geleistet, um nunmehr mit Hilfe des Gesetzgebers gut organisierte und selbstbewusst auftretende Berufsgewerkschaften an den Rand drängen zu können“, sagte Rudolf Henke, Vorsitzender des Marburger Bundes. Durch den Zwang zur Tarifeinheit greife die Regierung massiv in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit ein. „Es kommt einem offenen Verfassungsbruch gleich, wenn der Staat bestimmten Arbeitnehmergruppen das Recht verwehrt, unabhängig und eigenständig tarifpolitisch tätig zu sein“, so Henke. Ohne jede Chance auf einen wirksamen eigenen Tarifvertrag würden Minderheitsgewerkschaften im Betrieb zum Stillhalten gezwungen. Jeder Aufruf zum Streik sei dann grob rechtswidrig und würde von Arbeitsgerichten sofort als unverhältnismäßig eingestuft. „Damit entsteht ein implizites Streikverbot für Minderheitsgewerkschaften“, so Henke.