Brüssel (csr-news) > Mit großer Mehrheit hat der Rat der EU die Richtlinie zur verpflichtenden CSR-Berichterstattung angenommen. Damit wird die bereits im April (siehe Bericht auf CSR-NEWS) vom Europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten und muss dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die CSR-Richtlinie legt neue Berichtspflichten für große Unternehmen fest, die von öffentlichem Interesse sind. Das trifft vor allem auf börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter zu. Zukünftig müssen die betroffenen Unternehmen in ihren Lageberichten wesentliche nichtfinanzielle Aspekte berücksichtigen und diese auch veröffentlichen. Die Bundesregierung habe sich in den Verhandlungen für ein Konzept eingesetzt, das sich auf die Unternehmen konzentriert, bei denen CSR-Berichterstattung Sinn macht und bei denen zusätzliche Belastungen für die Unternehmen gerechtfertigt sind, teilte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit. Dazu gehören insbesondere die großen börsennotierten Unternehmen, die häufig international aktiv sind und bei denen insbesondere auch Investoren an einer CSR-Berichterstattung interessiert sind. Zudem sollten die Unternehmen in der Lage sein, ihre Berichtspflichten in möglichst flexibler Form und ohne unverhältnismäßige Vorgaben zu erfüllen.