Nachrichten

Korruptionsbekämpfung – Ende eines Trauerspiels

Berlin (csr-news) > Vor fast leeren Rängen fand gestern Abend ein Trauerspiel deutscher Politik sein Ende. Einstimmig hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption auf Empfehlung des Rechtsausschusses angenommen. Die Konvention ist ein weltweit völkerrechtlich bindender Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Fast elf Jahre hat es gedauert die notwendigen Voraussetzungen für die Ratifizierung zu schaffen und die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung anzupassen, also zu verschärfen. Obwohl Deutschland zu den Erstunterzeichnern gehörte, fand sich nie eine Mehrheit für die notwendigen Gesetzesänderungen. Im Laufe der Jahre wurde Deutschland immer weiter durchgereicht, denn inzwischen haben 172 andere Staaten, darunter alle europäischen Regierungen, die UN-Konvention ratifiziert. Durch das im Februar verabschiedete und am 1. September dieses Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung wurde das deutsche Recht an die Erfordernisse des Übereinkommens angepasst. Nun Bedarf es noch der Zustimmung durch den Bundesrat, dann können die Dokumente bei den Vereinten Nationen hinterlegt werden, um den Ratifizierungsprozess endgültig abzuschließen. Freilich sind damit immer noch nicht alle Inhalte der Konvention tatsächlich umgesetzt, erinnerte der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele in seiner Rede. Denn dafür wäre beispielsweise noch die Einführung eines Korruptionsregisters sowie der gesetzliche Schutz von Whistleblowern erforderlich. Dennoch ist ein entscheidender Schritt getan, den auch Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland betont: „Endlich kommt es zur Ratifizierung. Wir freuen uns, dass Deutschland bei internationalen Verhandlungen zur Korruptionsbekämpfung zukünftig nicht mehr außen vor bleibt. Wir hoffen auf einen aktiven Einsatz der Bundesregierung für strenge Überwachungsmechanismen der Vertragsstaaten der Konvention.“ Und auch beim BDI ist man erleichtert. Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: „Mit der Ratifikation des Übereinkommens wird Deutschlands Sonderrolle in der Welt beendet werden. Die Nichtumsetzung der Konvention stellte eine erhebliche Belastung für die Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten dar“. Denn, nach Aussage des BDI wurden deutsche Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit zunehmend auf die Nichtumsetzung der Konvention angesprochen, insbesondere wenn es darum ging, mit den ausländischen Vertragspartnern Vereinbarungen zur Korruptionsbekämpfung einzugehen. Das könnte ein Ende haben. Lösch: „Deutschland wird nun in der Korruptionsprävention als vollumfänglich engagiert angesehen werden“.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner