Berlin (csr-news) > Die Stiftung Warentest will die juristischen Auseinandersetzung um „Ritter Sport Voll-Nuss“-Schokolade nicht weiter fortsetzen. Die Warentester haben heute eine Abschlusserklärung abgegeben, mit der sie das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 9. September 2014 anerkennen (Bericht auf CSR-NEWS). In dem Verfahren hatte das OLG München die Berufung der Stiftung Warentest gegen die vom Landgericht München I mit Urteil vom Januar erlassene einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass die Stiftung Warentest in ihrem Testbericht nicht, wie geschrieben, „nachgewiesen“, sondern „geschlussfolgert“ habe, um welche Art von Piperonal es sich in der „Ritter Sport Voll-Nuss“-Schokolade handele. Ob es sich bei dem verwendeten Piperonal um einen natürlichen oder chemisch hergestellten Aromastoff gehandelt hat, spielte für das Gericht bei seiner Entscheidung keine Rolle. „Die Stiftung Warentest hat im Testbericht nicht präzise und ausführlich genug dargelegt, wie sie zur Beurteilung der Deklaration gekommen ist“, sagt Hubertus Primus, Vorstand der Stiftung Warentest. Ob sich das zuständige Landgericht vor diesem Hintergrund in einem anschließendem Hauptsacheprozess mit der tatsächlichen Herstellung des Piperonals befassen würde, sei ungewiss. Zudem würde ein Prozess mit Beweisaufnahme über vermutlich mehrere Instanzen hinweg einen unverhältnismäßig hohen Zeit-, Personal- und Kostenaufwand verursachen.