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Beratungsdokumentation in der Finanzberatung – erhebliche Defizite

Berlin (csr-news) > Mit der Anfertigung eines Beratungsprotokolls sollen die Kunden von Banken und Versicherungsunternehmen eigentlich gegen Falschberatungen geschützt werden. Eigentlich, denn diese Praxis weist erhebliche Defizite auf. Eine heute vorgelegte Studie des Verbraucherschutzministeriums zeigt: Nur jedem vierten Kunden wird eine Dokumentation ausgehändigt.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn es nach dem Beratungsgespräch zu keinem Vertragsabschluss kommt, so das Ministerium. Durchgeführt wurde die Studie vom Institut für Transparenz (ITA), die dafür über 1000 Verbraucher befragt und 119 Beratungsgespräche mittels Testkunden durchgeführt hat. Nur in 29 Fällen erhielten die Kunden anschließend eine Beratungsdokumentation, knapp 40 Prozent davon im Bereich der Geldanlage und nur 15 Prozent im Versicherungsbereich. Im Bereich der Geldanlage stellt dies einen Gesetzesverstoß dar, da hier die Dokumentation unmittelbar nach dem Beratungsgespräch ausgehändigt werden muss, stellt das Ministerium fest. Bundesminister Heiko Maas: „In der Praxis gibt es bei der Beratungsdokumentation offensichtlich große Defizite. Wenn überhaupt nur jeder vierte Kunde ein Protokoll bekommt, dann ist der Zweck der Beratungsdokumentation nicht erfüllt“. Doch dieser Umstand stellt noch lange nicht das vollständige Ausmaß dar. So würden sich weder Anlageberater noch Versicherungsvermittler an die gesetzlichen Vorgaben halten. Wesentliche Gesprächsinhalte wie die Empfehlung eines Produkts und die dazugehörige Begründung wurden teilweise gar nicht dokumentiert. Andere Gesprächsinhalte wurden unvollständig wiedergegeben. „Es ist bedauernswert, dass Vermittler und Berater nicht nach jedem Beratungsgespräch eine Dokumentation übergeben haben und dass die Qualität der Beratungsdokumentationen teilweise zu wünschen übrig ließ“, beklagt Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Bankenverband wollen nun erstmal die 500 Seiten umfassende Studie gründlich auswerten. In ersten Stellungnahmen betonen jedoch beide Verbände die Notwendigkeit umfangreicher Beratung und Dokumentation. „Es ist wichtig, dass Kunde und Vermittler auch im Nachhinein Inhalt und Ergebnis der Beratung nachvollziehen können“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. Nach Angaben des GDV hätten die Vertreter ein eigenes Interesse an der Dokumentation „denn sie haften für die Empfehlungen an die Kunden“. Deshalb würden Versicherungsunternehmen Anträge von ihren Vertretern in der Regel nur annehmen, wenn eine Dokumentation vorliegt. Dabei sind es gerade die Versicherungsvermittler, die in der Studie am schlechtesten abschnitten, obwohl sie bereits seit 2007 zur Dokumentation verpflichtet sind. Woran liegt es? Ortmann hält den Vertretern zugute, dass die Dokumentationsvorschriften im Versicherungsbereich weniger klar geregelt sind. Das ITA regt daher an, die gesetzlichen Vorgaben im Versicherungsbereich zu konkretisieren und an die Vorgaben im Anlagebereich anzupassen. „Es macht Sinn, gleiche Regeln für gleiche Produkte aufzustellen. Insbesondere Anlageprodukte im Versicherungsmantel sollten nicht anders behandelt werden als Direktanlagen“, so Ortmann. Und für Banken schlägt das Institut Erleichterungen bei der Protokollierung vor, die aber an klare Vorgaben gekoppelt sein sollten. Immerhin jeder fünfte Wertpapierkunde wünscht eine Möglichkeit auf die Protokollierung zu verzichten, betont der Bankenverband ein Ergebnis der Studie.

Aber auch wenn Dokumentationen übergeben wurden, erfüllen sie oftmals nicht den beabsichtigten Zweck. So sehen 75,9 Prozent aller untersuchten Dokumentationen ein Unterschriftsfeld für den Kunden vor. In 90,9 Prozent dieser Dokumentationen würde sich der Kunde mit seiner Unterschrift in eine ungünstige Position bringen, weil er entweder die Richtigkeit des Inhalts bestätigen oder eine Blanko-Unterschrift leisten soll. „Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass es von Anfang an gravierende Defizite bei den Beratungsprotokollen gab, die sich seit ihrer Einführung nicht verbessert haben“, kritisiert Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim vzbv. Das gilt auch für deren Qualität, denn die Protokolle würden oftmals nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen und seien insgesamt unübersichtlich und unverständlich. So werden Spannen verwendet, die keine richtige Bedarfsermittlung zulassen, oder wichtige Punkte, wie die Risikotragfähigkeit, werden nicht oder nicht ausreichend ermittelt. Insgesamt unterscheiden sich die Dokumentationen deutlich in ihrer Qualität, so das Fazit des ITA. Im Zweifel zum Nachteil für die Verbraucher. Deshalb fordert der vzbv: „Es muss aber sichergestellt werden, dass alle wichtigen Gesprächsinhalte und Verbraucherangaben erfasst und berücksichtigt werden. Insbesondere muss die Anlageempfehlung nachvollziehbar begründet werden“.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert Sanktionen für fehlende oder mangelhafte Protokollierungen durch Finanzberater: „Die Kontrollen der BaFin müssen ausgeweitet werden. Wer kein Protokoll führt oder eines, das seinen Zweck nicht erfüllt, muss Sanktionen fürchten. Die Beratungsprotokolle müssen endlich ihren Zweck erfüllen“, fordert Mohn. Bundesverbraucherminister Maas will die Ergebnisse des Gutachtens mit Branchenvertretern, Wissenschaft und Verbraucherverbänden besprechen. Maas: „Unser Ziel wird es sein, dass die Beratungsdokumentation ihrer Funktion gerecht wird. Die Beratungsprotokolle sollen qualitativ hochwertige Beratung sicherstellen. Unnötige Bürokratie nutzt Niemandem. Nur solche Lösungen, die für die Anlageberater praktikabel sind, werden am Ende auch den Verbrauchern nutzen“.

Die Untersuchung zum Download.


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