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Mehr Fachkompetenz in Kontrollorganen deutscher Banken nötig

Essen (csr-news) > Trotz eines hohen allgemeinen Ausbildungsstands verfügen nur wenige Mitglieder in den Kontrollorganen von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken über branchenspezifische Fachkompetenz. Zu diesen Ergebnissen kommt ein gemeinschaftliches Forschungsvorhaben des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und der Ruhr-Universität Bochum (RUB). Laut Kreditwesengesetz müssen Aufsichts- und Verwaltungsräte deutscher Banken in Deutschland neben „Zuverlässigkeit“ auch eine „erforderliche Sachkunde“ besitzen, um die Funktion als Kontrollorganmitglied (KOM) ausüben zu können. Die Studie von RUB und RWI zeigt jedoch, dass nur 27,2% der KOM über professionelle Branchenerfahrung verfügen. Unter den Vorsitzenden der befragten Banken verfügen sogar nur 12,6% über Erfahrungen in der Finanzbranche, obwohl die gesetzlich definierten Mindestanforderungen an das Risikomanagement die besondere Verantwortung des Vorsitzenden eines Kontrollorgans betonen. Auffällig sind die teils erheblichen Unterschiede zwischen Genossenschaftsbanken, öffentlich-rechtlichen sowie privaten Banken: Den stärksten finanzwirtschaftlichen Hintergrund besitzen die KOM in privaten Banken (80%); bei den Genossenschaftsbanken sind es nur 7,3%. Auch der Bildungshintergrund fällt je nach Bankentyp sehr unterschiedlich aus. Zwar haben 64% aller befragten KOM eine Ausbildung und 52,2% ein Studium absolviert. Unter den Ausbildungsabschlüssen findet sich aber nur in 37,3% der Fälle eine Lehre im Bank-Bereich – bei den Genossenschaftsbanken sind es sogar nur 11,7%, bei privaten Banken hingegen 77%. Unter den Hochschulabsolventen bei den privaten Banken schlossen 63% ein Studium der Wirtschaftswissenschaften ab, während dieser Anteil 32,3% bei den Genossenschaftsbanken und nur 24,1% bei den öffentlich-rechtlichen Banken beträgt.

Die Unterschiede hinsichtlich der Fachkompetenz liegen zum Teil in der unterschiedlichen Struktur der Banken-Aufsichtsgremien begründet. Beispielsweise ist der Anteil der Arbeitnehmervertreter, die üblicherweise über mehr Fachkompetenz verfügen, bei privaten und öffentlich-rechtlichen Banken höher als bei genossenschaftlichen Banken. Weitere beeinflussende Faktoren sind das Ausmaß der Handelsaktivitäten, der Tätigkeitsradius (lokal oder überregional) und die Größe der Bank. Die Ergebnisse überraschen insbesondere deshalb, weil die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit 2009 standardmäßig die Qualifikation von neu zu berufenden KOM prüft. Bereits zuvor ernannte Mitglieder sind hiervon allerdings nur in Ausnahmefällen betroffen. Dies lässt darauf schließen, dass die derzeit existierenden Instrumente zur Qualifikationskontrolle zu schwach sind und die Anforderungen in Bezug auf die fachliche Qualifikation genauer definiert werden müssen. Daher sollten für alle KOM die gleichen Anforderungen und Prüfmechanismen gelten. Darunter fallen auch Fort- und Weiterbildungspflichten. Insbesondere sollten Vorsitzende eines Kontrollorgans bereits vor ihrer Wahl ihre Qualifikation nachweisen müssen.


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