Berlin (csr-news) > Spender mögen es gar nicht, intensiv bedrängt zu werden. Sie erwarten außerdem Klarheit zum Beispiel darüber, wie mit ihren persönlichen Daten umgegangen wird. Im Fundraising ist Vertrauen ganz zentral. Aus diesem Grund hat der Fachausschuss Ethik des Deutschen Fundraising Verband (DFRV) die „19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising-Praxis“ entwickelt. DFRV-Geschäftsführer Arne Peper erklärt: „Jedes Mitglied muss sich im Klaren sein, dass es mit Unterzeichnung seines Mitgliedschaftsantrags deren Einhaltung verbindlich zusagt.“ Nun wurden diese Regelungen vom Fachausschuss Ethik durch eine Kommentierung ergänzt. Die Kommentare sind als Verständnishilfe der einzelnen Grundregeln gedacht und sollen dazu beitragen, Fehlinterpretationen auszuschließen. Es wird in den Kommentaren daher der Hintergrund zu jeder Grundregel erläutert, ihre Relevanz im Fundraising erklärt sowie mögliche Grenzfälle dargestellt. Sie sind auf der Webseite des Verbands einsehbar und außerdem als Broschüre in gedruckter Form in der Geschäftsstelle des Deutschen Fundraising Verbands erhältlich. Dabei soll das Erstellen der Kommentare kein abgeschlossener Prozess sein. DFRV-Geschäftsführer Arne Peper betont: „Ergänzungen und Hinweise, die zur Aktualisierung und Erweiterung der Kommentare beitragen, sind uns jederzeit herzlich willkommen. Denn eine Weiterentwicklung bedeutet auch eine kontinuierliche Qualitätssteigerung im Fundraising in Deutschland “. Die „19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising-Praxis“ wurden erstmals auf der Mitgliederversammlung 2008 verabschiedet. Sie sind zunächst in einer Fassung für den individuellen Fundraiser erschienen und dann auf der Mitgliederversammlung 2013 um zwei weitere Varianten für Organisationen und Dienstleister ergänzt worden, die die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Entscheidungsspielräume berücksichtigen.