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BDA und DGB wollen psychische Gesundheit besser schützen

Im DGB-Index Gute Arbeit gaben im vergangenen Jahr rund 44 Prozent der befragten Arbeitnehmer an, das sie sich nach ihrem Arbeitstag leer und ausgebrannt fühlen. Ein Ergebnis, wie es in den letzten Jahren immer wieder auch von Krankenkassen vorgetragen wird. Die Gründe liegen meist in zu hoher Arbeitsbelastung und schlechter Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. BDA und DGB wollen nun mit einer gemeinsamen Initiative gegensteuern.

Berlin (csr-news) > Im DGB-Index Gute Arbeit gaben im vergangenen Jahr rund 44 Prozent der befragten Arbeitnehmer an, das sie sich nach ihrem Arbeitstag leer und ausgebrannt fühlen. Ein Ergebnis, wie es in den letzten Jahren immer wieder auch von Krankenkassen vorgetragen wird. Die Gründe liegen meist in zu hoher Arbeitsbelastung und schlechter Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. BDA und DGB wollen nun mit einer gemeinsamen Initiative gegensteuern.

„Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung leistet einen wichtigen Beitrag, um psychischen Erkrankungen vorzubeugen und die Wiedereingliederung von psychisch erkrankten Beschäftigten zu verbessern, und soll deshalb gestärkt werden“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). BDA und DGB wollen damit die im September 2013 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales verabschiedete Erklärung zur psychischen Gesundheit mit Leben füllen. Darin vereinbarten die Sozialpartner, gemeinsam die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Unternehmen und Verwaltungen zu fördern und sich für eine flächendeckende Realisierung betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen im Hinblick auf physische und psychische Belastungen einzusetzen. Das Bundesarbeitsministerium verpflichtet sich, den Schutz und die Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung als eine Schwerpunktaufgabe des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verfolgen, konkrete Handlungshilfen für Unternehmen zu entwickeln sowie die Forschung auszubauen. Das war noch unter Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, die dazu saget: „Die Sozialpartner sind die besten Verbündeten für einen wirksamen Arbeitsschutz, denn die Konzepte sollen ja nicht nur alltagstauglich sein, sondern auch in den Betrieben gelebt werden“.

BDA und DGB bekräftigen mit ihrer heutigen Erklärung, dass sie unabhängig von unterschiedlichen Positionen in Einzelfragen in wichtigen Handlungsfeldern zusammenarbeiten wollen. Dazu gehören insbesondere:

  • die flächendeckende Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben und Verwaltungen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben und ein geeigneter Ansatzpunkt, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
  • die Unterstützung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), in der die staatlichen Arbeitsschutzakteure mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten. Die GDA und die staatlichen Akteure im Arbeitsschutz müssen aus Sicht der Sozialpartner darin gestärkt werden, ihren Aufgaben zum Beispiel im Bereich der Beratung, Information und Kontrolle nachkommen zu können.
  • die Verbesserung der Versorgung von psychisch erkrankten Beschäftigten. Lange Wartezeiten in Beratungsstellen oder bei Therapeuten sollen vermieden werden, denn sie erschweren die Wiedereingliederung. Die Sozialpartner wollen deshalb in der sozialen Selbstverwaltung gemeinsam aktiv werden, sehen aber auch die Kommunen und die Leistungserbringer – Ärzteschaft und Psychotherapeuten – in der Verantwortung.

Annelie Buntenbach erklärte für den DGB: „Der Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung haben eine Schlüsselrolle für die Gestaltung der Arbeit der Zukunft. Es ist positiv, dass BDA und DGB darüber ein Grundverständnis hergestellt haben und wir die Umsetzung trotz unterschiedlicher Vorstellungen zum Regulierungsbedarf im Arbeitsschutz gemeinsam vorantreiben wollen.” Alexander Gunkel hielt für die BDA fest: „Psychische Erkrankungen müssen ernst genommen werden, denn die Betriebe haben ein ureigenes Interesse an gesunden Mitarbeitern. Die Betriebe brauchen praktisch handhabbare und wissenschaftlich fundierte Handlungshilfen, die ihnen dabei helfen, arbeitsbedingte psychische Belastungen zu erkennen und gegebenenfalls passgenaue Maßnahmen zu ergreifen”.

 

 

 


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