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Ist Wasser ein Menschenrecht?

Straßburg (csr-news) > Ist der Zugang zu sauberem Wasser ein Menschenrecht? Am 17. Februar von 15 bis 18:30 Uhr findet die erste offizielle Anhörung zu einer Europäischen Bürgerinitiative im EP in Brüssel statt. Als erstes Bürgerprojekt gelang es der „Right2Water“-Initiative, Unterschriften von einer Millionen Unterstützern zu sammeln. Das Projekt möchte den Zugang zu sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung zum Menschenrecht machen. Sie können sich bis Freitagmittag (7.2.) für die Anhörung anmelden. „Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“, so lautet der Slogan der Bürgerinitiative „Right2Water“. Ihr Ziel ist es, dass alle Europäer Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung haben. Außerdem fordern die Unterstützer der Initiative, dass die Verwaltung der EU-Wasserressourcen nicht den Regeln des EU-Binnenmarktes unterworfen wird. Die Wasserwirtschaft sollte vielmehr von der Liberalisierungsagenda ausgeschlossen werden. Für diesen Punkt hatte das Europaparlament bereits Anfang des Jahres 2014 gestimmt. Die Initiative hat fast 2 Millionen Unterschriften in Europa gesammelt. Wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen, findet deshalb nun eine Anhörung im Europaparlament statt. Die Anhörung wird vom Umweltausschuss in Kooperation mit dem Entwicklungsausschuss, dem Petitionsausschuss und dem Binnenmarktausschuss organisiert. Die Organisatoren der „Right2Water“-Initiative werden den EU-Abgeordneten und dem stellvertretenden Kommissionspräsidenten Maroš Šefčovič ihre Ziele präsentieren.

Was ist eine Europäische Bürgerinitiative?

Seit dem 1. April 2012 können Bürger durch die Bürgerinitiative, die auf dem Vertrag von Lissabon basiert, an der EU-Politik mitwirken. Wenn sich mehr als eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten an einer solchen Initiative beteiligen, muss die Europäische Kommission bei Themen, die in ihre Zuständigkeit fallen, zu den Forderungen Stellung beziehen. Die Organisatoren einer Bürgerinitiative – ein Bürgerausschuss, dem mindestens sieben EU-Bürger aus mindestens sieben verschiedenen EU-Staaten angehören – haben ein Jahr Zeit, um die benötigten Stimmen zu sammeln. Die Unterschriften müssen von den zuständigen Behörden der jeweiligen Mitgliedstaaten beglaubigt werden. Organisatoren einer erfolgreichen Initiative nehmen an einer Anhörung im Europäischen Parlament teil. Die Kommission muss die Initiative innerhalb von drei Monaten untersuchen und über das weitere Vorgehen entscheiden.


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