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Klima- und energiepolitische Ziele für eine CO2-arme EU-Wirtschaft bis 2030

Im Kampf gegen den Klimawandel will die Europäische Kommission den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent senken. Gleichzeitig sollen der Anteil der erneuerbaren Energieträger auf rund 27 Prozent erhöht werden, Einzelheiten dazu können die Mitgliedsländer selber regeln. Die heute vorgestellten Klimaschutzpläne der EU-Kommission haben unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen.

Brüssel (csr-news) >  Im Kampf gegen den Klimawandel will die Europäische Kommission den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent senken. Gleichzeitig sollen der Anteil der erneuerbaren Energieträger auf rund 27 Prozent erhöht werden, Einzelheiten dazu können die Mitgliedsländer selber regeln. Die heute vorgestellten Klimaschutzpläne der EU-Kommission haben unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: „Die Klimapolitik ist für die Zukunft unseres Planeten von wesentlicher Bedeutung, während eine wirklich europäische Energiepolitik der Schlüssel für unsere Wettbewerbsfähigkeit ist. Das heute vorgestellte Paket zeigt, dass die beiden Politiken nicht im Widerspruch zueinander stehen, sondern sich vielmehr gegenseitig verstärken. Die Ambition, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % zu verringern, ist der kosteneffizienteste Schritt auf dem Weg zu einer CO2-armen Wirtschaft“. Ähnliche Töne auch von der zuständigen EU-Kommissarin Connie Hedegaard: „Trotz aller Unkenrufe, der Kommission gelänge heute kein großer Wurf, sind wir deutlich weiter gekommen. Natürlich muss die EU auch weiterhin den Schwerpunkt auf erneuerbare Energien legen. Deswegen ist es wichtig, dass die Kommission heute eine verbindliche EU-weite Zielvorgabe vorschlägt. Nun müssen wir uns noch auf die Einzelheiten des Rahmens einigen, doch wurde die Richtung für die EU vorgegeben. Wenn alle Weltregionen vergleichbar hohe Ziele beim Klimaschutz verfolgen würden, ginge es der Welt heute sehr viel besser.“ Nun wird sich der Europäische Rat voraussichtlich bei seiner Frühjahrstagung im März mit den Vorschlägen befassen. Sehr kritisch hat sich der Verband der Chemischen Industrie (VCI) zur Klimastrategie geäußert. Laut VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann schwächt die EU im Vorfeld des Klimagipfels von 2015 in Paris ihre eigene Verhandlungsposition, wenn sie sich voreilig und einseitig auf ein Reduktionsziel von 40 Prozent festlegt. Tillmann sagte: „Alleingänge bringen bei den Klimaverhandlungen nichts, wie die Vergangenheit lehrt. Ein einseitiges 40-Prozent-Ziel ohne Zusagen anderer Länder würde zudem die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie erodieren. Die Kommission bekennt sich zum Erhalt der Industrie, bürdet ihr aber gleichzeitig neue Belastungen auf. Das passt nicht zusammen“. Als mutlose Vorgaben bezeichnete dagegen der WWF die Pläne der Kommission. „Die Kommission hat mit ihrem Vorschlag das Tempo für den europäischen Klimaschutz gedrosselt. Die Staats- und Regierungschefs müssen dringend nachbessern,“ sagt Regine Günther, Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik des WWF Deutschland. Der Vorschlag beinhaltet verbindliche Zielvorgaben zur Minderung der Treibhausgasemissionen und für den Ausbau erneuerbarer Energien. Den Zielen fehlt aber jegliche Ambition und darüber hinaus wird das erneuerbaren Ziel nicht verbindlich auf die Mitgliedsstaaten verteilt. Auch Hartmut Vogtmann, Präsident des Deutschen Naturschutzrings äußert sich kritisch: „Es ist ein halbherziger Kompromiss, wenn die EU zwar ein verbindliches Ziel für erneuerbare Energien vorschlägt, dies aber nicht mehr auf die Ebene der Mitgliedstaaten herunterbricht. Wie soll ein solches Ziel Wirkung zeigen? Noch schlimmer ist die Höhe der Ziele: Eine Senkung der Treibhausgase um 40 Prozent und eine Steigerung der erneuerbaren Energien auf 27 Prozent bis 2030 sind ein Witz. Das reicht bei Weitem nicht aus, einen kritischen Anstieg der Erdtemperatur über zwei Grad zu verhindern“. Energiekommissar Günther Oettinger hält dagegen: „Mit dem Rahmen für die Politik bis 2030 will die EU Fortschritte auf dem Weg zur CO2-armen Wirtschaft, Investitionsstabilität und eine gesicherte Energieversorgung erzielen. Ich möchte dafür sorgen, dass Energie auch künftig für Haushalte und Unternehmen erschwinglich ist. Der Rahmen für die Politik bis 2030 richtet hohe Ansprüche an die Klimaschutzmaßnahmen, macht jedoch auch deutlich, dass die Ziele möglichst kostengünstig erreicht werden müssen. Der Energiebinnenmarkt bietet die Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen, und ich werde weiter an seiner Vollendung arbeiten, damit wir sein volles Potenzial ausschöpfen können. Dies schließt die Europäisierung der Politik auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien ein.“

Folgende Eckpunkte ihrer Klimapolitik hat die Kommission vorgestellt:

  • Ein verbindliches Ziel für die Reduktion der Treibhausgasemissionen: Das Ziel einer Emissionssenkung um 40 % unter den Stand von 1990 ist das Kernstück der Energie- und Klimapolitik der EU bis 2030 und soll ausschließlich durch EU-interne Maßnahmen erreicht werden. Die jährliche Senkung der Obergrenze („Cap“) für die Emissionen aus den unter das EU-EHS fallenden Wirtschaftszweigen würde von derzeit 1,74 % auf 2,2 % für die Zeit nach 2020 angehoben. Die Emissionen aus nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen müssten um 30 % unter den Stand von 2005 gesenkt werden, wobei diese Anstrengungen gerecht auf die Mitgliedstaaten verteilt würden. Die Kommission ersucht den Rat und das Europäische Parlament, sich bis Ende 2014 darauf zu einigen, dass sich die EU im Zuge der internationalen Verhandlungen über ein Ende 2015 in Paris zu schließendes neues Weltklimaabkommen Anfang 2015 zu einer Reduktion um 40 % verpflichten sollte.
  • Ein verbindliches, EU-weites Ziel für erneuerbare Energien: Erneuerbare Energien werden beim Übergang zu einem wettbewerbsorientierten, sicheren und nachhaltigen Energiesystem eine wesentliche Rolle spielen. Ein verbindliches, EU-weites Ziel für einen Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 27 % bis zum Jahr 2030 auf der Grundlage eines stärker marktorientierten Konzepts, das die erforderlichen Rahmenbedingungen für neu aufkommende Technologien bietet, hat wesentliche Vorteile für die Energiehandelsbilanz, die eigenständige Versorgung aus heimischen Energiequellen, die Beschäftigung und das Wachstum. Ein EU-weites Ziel für erneuerbare Energien ist erforderlich, um Impulse für weitere Investitionen in diesen Sektor zu geben. Eine Aufteilung in nationale Ziele durch EU-Rechtsvorschriften ist allerdings nicht vorgesehen, damit die Mitgliedstaaten über die notwendige Flexibilität verfügen, um das Energiesystem so umzubauen, dass es den nationalen Präferenzen und Gegebenheiten angepasst ist. Die Verwirklichung des EU-Ziels für erneuerbare Energien würde durch die neu geregelte Governance sichergestellt, die auf nationalen Energieplänen beruhen soll (siehe unten).
  • Energieeffizienz: Eine verbesserte Energieeffizienz trägt zu allen Zielen der EU-Energiepolitik bei; ohne sie ist ein Übergang zu einem wettbewerbsorientierten, sicheren und nachhaltigen Energiesystem nicht möglich. Die Rolle der Energieeffizienz im Rahmen für die Politik bis 2030 wird bei der Überprüfung der Richtlinie über Energieeffizienz, die im Laufe des Jahres abgeschlossen werden soll, näher betrachtet. Die Kommission wird sich nach Abschluss der Überprüfung damit befassen, ob die Richtlinie möglicherweise geändert werden muss. Die nationalen Energiepläne der Mitgliedstaaten müssen darüber hinaus auch die Energieeffizienz einbeziehen.
  • Reform des EU-EHS: Die Kommission schlägt vor, zu Beginn des neuen EU-EHS-Handelszeitraums im Jahr 2021 eine Marktstabilitätsreserve einzuführen. Die Reserve wäre auf den in den letzten Jahren entstandenen Überschuss an Emissionszertifikaten gerichtet und würde gleichzeitig die Resilienz des Systems gegen größere Schocks stärken, indem sie das Angebot an zu versteigernden Zertifikaten automatisch anpasst. Die Einrichtung einer solchen Reserve zusätzlich zu der jüngst beschlossenen Verschiebung der Versteigerung von 900 Millionen Zertifikaten auf 2019-2020 („Back-loading“) wird von einer Vielfalt von Beteiligten befürwortet. Nach den heute vorgeschlagenen Rechtsvorschriften würde die Reserve vollständig nach vorab festgelegten Regeln funktionieren, die der Kommission oder den Mitgliedstaaten bei der Anwendung keinen Ermessensspielraum lassen.
  • Wettbewerbsorientierte, erschwingliche und sichere Energie: Die Kommission schlägt einen neuen Satz von Schlüsselindikatoren zur Bewertung der im Lauf der Zeit erzielten Fortschritte vor, um eine Faktenbasis für etwaige politische Initiativen zu schaffen. Diese Indikatoren beziehen sich beispielsweise auf das Energiepreisgefälle zwischen der EU und wichtigen Handelspartnern, die Diversifizierung der Versorgung und die eigenständige Versorgung aus heimischen Energiequellen sowie auf die Verbindungskapazitäten von Mitgliedstaaten. Anhand dieser Indikatoren wird die Politik bis 2030 für ein wettbewerbsorientiertes, sicheres Energiesystem sorgen, das sich weiterhin auf Marktintegration, Diversifizierung der Energieversorgung, stärkeren Wettbewerb, die Entwicklung der heimischen Energiequellen sowie auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation stützt
  • Ein neu geregelte Governance: Im Rahmen für die Politik bis 2030 wird eine neu geregelte Governance auf der Grundlage nationaler Pläne für eine wettbewerbsorientierte, sichere und nachhaltige Energieversorgung vorgeschlagen. Anhand der in Vorbereitung befindlichen Leitlinien der Kommission erarbeiten die Mitgliedstaaten diese Pläne nach einem gemeinsamen Konzept, das mehr Investitionssicherheit und mehr Transparenz gewährleistet und die Kohärenz, EU-weite Koordinierung und Überwachung verbessert. Ein iterativer Prozess zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten gewährleistet, dass die Pläne hinreichend ehrgeizig sowie langfristig kohärent und regelkonform sind.

 

 


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