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Entscheidung im Schokoladenstreit

Heute hat das Landgericht München I in der Auseinandersetzung zwischen der Stiftung Warentest und dem Schokoladenhersteller Ritter Sport eine Entscheidung getroffen. Es geht um eine Einstweilige Verfügung, die es den Warentestern untersagt, ein Testurteil aus dem vergangenen Jahr weiter zu verbreiten. Damit hat das Gericht zwar die unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten geklärt, der Verbraucher ist aber nicht wirklich schlauer.

München (csr-news) > Heute hat das Landgericht München I in der Auseinandersetzung zwischen der Stiftung Warentest und dem Schokoladenhersteller Ritter Sport eine Entscheidung getroffen. Es geht um eine Einstweilige Verfügung, die es den Warentestern untersagt, ein Testurteil aus dem vergangenen Jahr weiter zu verbreiten. Damit hat das Gericht zwar die unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten geklärt, der Verbraucher ist aber nicht wirklich schlauer.

Es ging um einen Schokoladentest der Stiftung Warentest aus dem November vergangenen Jahres. Darin war die Stiftung zu dem Ergebnis gelangt, die Produktkennzeichnung bezüglich der Inhaltsstoffe sei für den Verbraucher irreführend. Gemeint war die Bezeichnung „natürliches Aroma“, denn der enthaltene Vanille-Aromastoff Piperonal wird künstlich hergestellt. Dadurch kam die Stiftung zu dem Testurteil „mangelhaft“. Das allerdings wollte Ritter Sport nicht dulden und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest. Diese legte dagegen den heute entschiedenen Einspruch ein. Zukünftig darf die Stiftung das Testergebnis bzw. die darin enthaltenen Behauptungen nicht wiederholen. Die Frage, um die sich alles dreht und die eigentlich dem Konsumenten mehr Information bieten soll ist indes nicht wirklich geklärt. Zwar konnte Ritter Sport das Landgericht von der eigenen Auffassung überzeugen, die Stiftung Warentest will allerdings gegen die heutige Entscheidung in Berufung gehen. „Im bisherigen Verfahren haben Ritter Sport und der Aromenlieferant, die Symrise AG aus Holzminden, den tatsächlichen Herstellungsprozess nicht offen gelegt“, so die Begründung der Tester. „Klar ist bisher lediglich, dass die Symrise AG den Aromastoff Piperonal nicht selbst herstellt, sondern über Dritte bezieht“. Das Gericht vertritt dagegen die Ansicht, dass Ritter Sport und Symrise glaubhaft dargelegt haben, dass das verwendete Aroma Piperonal natürlichen Ursprungs ist und ausschließlich natürlich gewonnen wird. Die Deklaration der Tafelschokolade Ritter Sport Voll Nuss deshalb korrekt ist. Ritter Sport hatte sich in seiner Argumentation, dass es sich um ein natürliches Aroma handelt, immer auf eine Garantieerklärung seines Lieferanten Symrise berufen, die ihre Position auch vor dem Gericht durch eine eidesstattliche Versicherung bekräftigt hatte.

Das Gericht ist nun also der Auffassung von Ritter Sport gefolgt, wann ein Aroma als natürlich bezeichnet werden darf ist damit jedoch noch nicht geklärt. Tatsächlich wird Piperonal als künstliches und natürliches Aroma angeboten. Der Unterschied liegt in der verfügbaren Menge und vor allem im Preis. Ritter Sport besteht darauf, und das schon seit langer Zeit, aus Pflanzen gewonnenes Piperonal zu verwenden und deshalb berechtigterweise von einem natürlichen Aroma zu sprechen. „Selbstverständlich verzichten wir im Rahmen unserer Qualitätsphilosophie bereits seit Jahren auf künstliche wie naturidentische Aromen und stellen alle unsere Schokoladen ausschließlich natürlich her“, bekräftigte Inhaber und Geschäftsführer Alfred T. Ritter das heutige Urteil. Die Klärung dieser Frage wird die Gerichte also auch in Zukunft beschäftigen – Ausgang ungewiss. Klar ist nur, Imagekratzer haben beide Parteien abbekommen. Für Ritter Sport könnte es ein blaues Auge bleiben, für die Stiftung Warentest, die in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach Fehler eingestehen musste, könnte ihr wichtigstes Kapital, die Glaubwürdigkeit, empfindlich gelitten haben.

 

 


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