Brüssel (csr-news) > Pläne, die Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten zu verschieben, um die Preise der Zertifikate anzuheben, wurden am Dienstag im Europäischen Parlament verabschiedet. Der Eingriff in das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) soll neue Anreize schaffen, damit Firmen ihre Treibhausgasemissionen stärker als bisher reduzieren. Das EP hatte die vorgeschlagenen Regeln im Juli durch strengere Vorgaben ersetzt. „Ich bin froh, dass wir es geschafft haben, unsere Kollegen davon zu überzeugen, dass das sogenannte Backloading absolut notwendig ist, damit unser Emissionshandelssystem die gesteckten Ziele erreicht“, sagte der Berichterstatter Matthias Groote. Der Bericht war mit 385 Stimmen angenommen wurden, 284 EU-Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 24 Enthaltungen. “Das EU-EHS ist nicht dazu da, unserer Industrie zu schaden, ganz im Gegenteil. Es belohnt Innovation und Effizienz, in dem es einen Preis für CO2-Emissionen festlegt. Aber dieser Preis muss eindeutig sein. Die Verhandlungen während der Klimakonferenz vergangene Woche in Warschau zeigten, dass die Emissionshandelssysteme vor einem Wendepunkt stehen. Es ist daher entscheidend, dass EU-EHS weiter zu entwickeln“, fügte Groote hinzu.
Dank der Änderungsanträge des Parlaments, die bereits von den EU-Staaten bestätigt wurden, darf die EU-Kommission, unter außergewöhnlichen Umständen, die Pläne für die Auktion von Emissionszertifikaten anpassen. Voraussetzung dafür sind aber Studien zu den geschätzten Folgen der Änderung in den betroffenen Wirtschaftsbereichen. Kommen diese zu dem Schluss, dass kein erhöhtes Risiko von Entlassungen oder einem Abwandern von Firmen besteht, kann die Kommission bis 2020 einmal eingreifen. Davon dürfen aber nicht mehr als 900 Million Emissionszertifikate betroffen sein. Der Ministerrat wird voraussichtlich am 16. und 17. Dezember über die Vorschläge abstimmen. Die Maßnahmen können dann von der Kommission 2014 umgesetzt werden.
Das 2005 geschaffene EU-EHS ist ein europäischer Markt für Treibhausgasemissionen mit einer allgemeinen Obergrenze für Emissionen. Diese Obergrenze wurde über einen längeren Zeitraum heruntergesetzt, was bedeutet, dass europäische Unternehmen weniger Emissionen ausstoßen dürfen. Im Vergleich zu 2005 sollen im Jahr 2020 21 % weniger Emissionen von den Industriebranchen, die das EU-EHS umfasst, ausgestoßen werden. Die Unternehmen erhalten oder kaufen die Emissionszertifikate, die von den Mitgliedsstaaten versteigert werden. Ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO2-Emissionen. Ungenutzte Zertifikate können die Unternehmen weiterverkaufen. Ein durch die Obergrenze beschränktes Angebot der Treibhausgasemissionszertifikate stellt sicher, dass die Zertifikate einen gewissen Wert haben. Auf diese Weise belohnt das System Unternehmen, die in CO2-arme Technologien investieren. Aufgrund des wachsenden Überschusses an Emissionszertifikaten – durch ein relative Überangebot und die schwächelnde Wirtschaft – waren die Preise für Emissionszertifikate unter die ursprünglich anvisierten Preise gefallen. Die Europäische Kommission hatte daher Maßnahmen vorgeschlagen, die es ihr erlauben, die Auktion neuer Zertifikate zu verzögern (“backloading”).