Berlin (csr-news) – Der sogenannte US-amerikanische „Dodd-Frank Act“ zum Thema „Konfliktmineralien“ betrifft auch deutsche Unternehmen: Erstmals zum 31. Mai 2014 müssen US-börsennotierte Unternehmen die Verwendung sogenannter Konfliktmaterialien offenlegen. Das sieht das 2010 reformierte amerikanische Finanzmarktrecht in Bezug auf die Verwendung bestimmter Rohstoffe aus der Demokratischen Republik Kongo oder ihren Nachbarstaaten vor. Diese Berichtspflicht wird durch die Lieferkette durchgereicht – und betrifft so auch Zulieferer aus Deutschland. In einem neuen Merkblatt erläutern der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und weitere Wirtschaftsverbände, was dabei zu beachten ist.
Das Merkblatt Dodd-Frank-Act als >> PDF zum Download