Brüssel (csr-news) – Das Abwracken von in der EU zugelassenen Schiffen an den Stränden der dritten Welt wird verboten. Das steht in einer Vereinbarung zwischen den Abgeordneten des Europäischen Parlaments und den EU-Ministern, die das Parlament am Dienstag annahm. Das Recycling soll danach in Anlagen stattfinden, die durch die EU genehmigt wurden. Das Abwracken von Schiffen nach einer Strandung (dem sogenannten “Beaching”) gefährde die Umwelt sowie die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter. Parlamentsberichterstatter Carl Schlyter (Grüne/EFA) sagte, “dass dies kein Angriff gegen Indien, Bangladesch oder Pakistan ist, die die Strandung als Abwrackmethode praktizieren. Dies ist ein Angriff gegen die Methode selbst”. Die Verordnung wird frühestens zwei und spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten auf Schiffe anwendbar, wobei das endgültige Datum davon abhängt, dass das kombinierte jährliche Schiffsrecycling-Höchstvolumen der in einer Liste aufgeführten europäischen Abwrackwerften mindestens 2,5 Mio. t Leergewicht beträgt.