Berlin (csr-news) – Der Bundestag etabliert auch in dieser Legislaturperiode kein Register über unzuverlässige Unternehmen. Das kritisiert die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI). Ein Gesetzentwurf der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sah vor, wegen Korruptionsstraftaten verurteilte oder solcher Taten hinreichend verdächtige Unternehmen für bis zu fünf Jahre in einem Korruptionsregister zu führen. Damit sollten öffentliche Auftraggeber die Zuverlässigkeit potenzieller Auftragnehmer effektiver prüfen können. Seit zehn Jahren werde nunmehr über die Einführung eines solchen Korruptionsregisters diskutiert, obwohl es dazu eine breite öffentliche Zustimmung gebe, so TI. Selbst der Bundesverband der Deutschen Industrie stehe dessen Einführung grundsätzlich positiv gegenüber. Das Transparency Deutschland-Vorstandsmitglied Christian Lantermann verwies darauf, dass auch CDU und CSU in den TI-Wahlprüfsteinen im Jahr 2009 „die Einführung eines Korruptionsregisters als grundsätzlich effektives Mittel der Prävention, Abschreckung und gesellschaftlichen Reaktion auf korruptives Verhalten einzelner Unternehmen bezeichnet“ hätten. Das Scheitern entsprechender Gesetzesvorlagen sei daher unverständlich.