Nürnberg (csr-news) > Passen Zeitarbeit und Unternehmensverantwortung zusammen? Vor allem die Kritiker der Arbeitnehmerüberlassung argumentieren mit der Verdrängung regulärer Beschäftigung. Dies wird in Teilen durch eine aktuelle Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB bestätigt, gleichzeitig haben die Forscher jedoch festgestellt: Jeder zweite Job in der Zeitarbeit ist zusätzlich.
Rund 880.000 Beschäftigte waren 2011 in Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland tätig, ein Anteil von etwa 2,2 Prozent aller Erwerbstätigen. Ein Rückgang gegenüber den Boomjahren und wie aktuelle Zahlen belegen, hat sich dieser Trend in 2012 fortgesetzt. Gleichzeitig lässt sich beobachten, wie sich die Beschäftigungsverhältnisse immer mehr zu Fachkräften verlagern und auch vor Managementpositionen nicht haltmachen. Zeitarbeit ist demnach zwar einerseits kein Massenphänomen, betrifft aber inzwischen nahezu alle Berufszweige. Einer der Gründe für diese Entwicklung liegt in der Liberalisierung des Arbeitnehmerüberlassungsrechts, mit dem zahlreiche Erwartungen verbunden wurden, vor allem die, durch Zeitarbeit neue Arbeitsplätze zu schaffen. „Wie von den Befürwortern der Zeitarbeit erhofft, ist mit dem Einsatz von Leiharbeitskräften ein Beschäftigungsaufbau verbunden. Allerdings ist dieser Beschäftigungsgewinn nicht ohne Kosten: Denn Zeitarbeit verdrängt auch reguläre Beschäftigung“, schreiben Elke Jahn und Enzo Weber vom IAB in ihrer Studie. Dabei betonen die Forscher: Zu einer solchen Verdrängung könne es über viele Wege kommen, keineswegs nur durch direkten Austausch eines regulär Beschäftigten durch einen Leiharbeiter. Unter Verdrängung würde beispielsweise auch fallen, wenn Betriebe mit stärkerem Leiharbeitseinsatz anderen Betrieben Marktanteile abnähmen. Als sehr theoretisch und wenig praxisnah bezeichnete Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ), die Studie. „So wurde beispielsweise nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Aufbau einer Flexibilitätsreserve in Unternehmen – und damit ein Stück weit auch die Abkehr von ausschließlich festen Beschäftigungsverhältnissen – zwar parallel zum Anstieg der Zeitarbeit stattgefunden hat, aber nicht in einem kausalen Zusammenhang hierzu steht“, so Stolz. Jahn und Weber hatten in ihrer Untersuchung festgestellt, das bei einem Anstieg von 200.000 Leiharbeitern, rund 100.000 reguläre Jobs verdrängt werden und gleichzeitig 100.000 Beschäftigungsverhältnisse neu entstehen. Als Gründe für den Einsatz von Zeitarbeitern wird auch in der Studie hauptsächlich die Flexibilität genannt. Zu dem gleichen Ergebnis kam bereits im letzten Jahr eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung. Auch in dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass Zeitarbeiter in der Regel nicht die Stammbelegschaften in den Betrieben verdrängen. Der zunehmende Einsatz von Leiharbeitern bei gleichzeitigem Abbau der Stammbelegschaft sei nur selten zu beobachten. Gleichwohl benannte die Bertelsmann-Stiftung in ihrer Studie noch einen anderen Aspekt, den der Bezahlung. Demnach tragen die Zeitarbeiter die Last der Flexibilisierung und müssen Einkommensabschläge von bis zu 50 Prozent hinnehmen. Ein Umstand, wie er auch von der IG Metall immer wieder betont wird. Trotz der inzwischen gültigen Tarifverträge fordern die Gewerkschafter einen gesetzlichen Mindestlohn. Erst vor wenigen Monaten hat die Gewerkschaft bemängelt, Unternehmen würden sich nicht an die tariflich vereinbarten Zuschläge für Leiharbeiter halten und diese entsprechend niedriger einstufen.
Genau solche Praktiken wollen zahlreiche Anbieter der Branche verhindern und haben vor fünf Jahren die Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit IQZ gegründet. Diese hat sich mit sogenannten CSR-Leitplanken verantwortliches Handeln im Zeitarbeitsgeschäft auf die Fahnen geschrieben. Darin wird neben der Einhaltung von Tarifvereinbarungen und Mindestlohntarifen auch der Equal-Pay-Grundsatz gefordert. Zeitarbeitsfirmen, die sich mit dem Siegel schmücken wollen, werden von unabhängigen Auditoren auf Einhaltung der Leitplanken überprüft. Aber es gibt auch Unternehmen, die eigene Vereinbarungen für den Umgang mit Zeitarbeitern treffen. Ende November hat der Volkswagen seine „Charta der Zeitarbeit“ verabschiedet. Im Kern sollen damit angemessene Beschäftigungs- und Entlohungsbedingungen der Leiharbeitnehmer sichergestellt werden. Ausgehandelt wurde das Papier vom Konzernvorstand sowie dem europäischen und Weltkonzernbetriebsrat. Vorstandschef Martin Winterkorn: „Wir bei Volkswagen sind uns der Verantwortung für jeden einzelnen Mitarbeiter bewusst und handeln danach. Dies gilt für Stammbeschäftigte ebenso wie für die Zeitarbeiter“. Personalvorstand Horst Neumann betonte den maßvollen Einsatz von Zeitarbeitskräften als notwendiges Instrument der Flexibilität. Vor allem kann bei Volkswagen Zeitarbeit der Eintritt in die Stammbelegschaft bedeuten. Der Konzernbetriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh sagte: „Mit dieser Vereinbarung setzen wir erneut einen Meilenstein für die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern. Zeitarbeiter im Volkswagen Konzern sind keine Beschäftigten zweiter Klasse. Mit der Charta regeln wir die Umsetzung von Equal Pay und Equal Treatment ebenso wie die maximale Einsatzdauer. Die Charta ist eine wichtige Weiterentwicklung und Ergänzung bereits bestehender Vereinbarungen, besonders der Charta der Arbeitsbeziehungen im Volkswagen Konzern“.
Am 21. März 2013 ist Equal Pay Day.