Hamburg (csr-news) > Gibt es bei der Margarine Becel pro.active Hinweise auf Nebenwirkungen? Hersteller Unilever behauptet nicht, musste aber heute vor dem Hamburger Landgericht Ablagerungen in Gefäßen bestätigen. Geklagt hatte die Verbraucherorganisation Foodwatch. Sie wirft Unilever vor, inzwischen durch wissenschaftliche Studien bekannte Nebenwirkungen zu leugnen. Das Landgericht hat den Konzern nun zu einer schriftlichen Erklärung aufgefordert. Die vorsitzende Richterin bezeichnete den Konflikt als „Grenzfall“. Die Kammer bewertete die von Unilever verbreitete Aussage vorläufig als bloße Meinungsäußerung, womit es nicht zu der von foodwatch erhofften Überprüfung ihres Wahrheitsgehaltes kommen würde. Allerdings warfen die Richter Fragen auf, inwieweit selbst Unilever von vorliegenden Hinweisen auf Nebenwirkungen ausgehe. In den Fokus rückte eine Aussage des Unilever-Becel-pro.activ-Produktmanagers Arne Kirchem in einem „Spiegel TV“-Beitrag vom 1. April 2012. Dieser sagte vor laufender Kamera: „Die Pflanzensterine, die im Körper verbleiben, werden, ähnlich wie das Cholesterin, wahrscheinlich auch in Gefäßwänden abgelagert werden.“ Dies bestätigte der Rechtsvertreter heute von Unilever in der mündlichen Verhandlung. Er vertrat jedoch – anders als foodwatch – die Auffassung, dass diese Ablagerungen keine gesundheitlichen Folgen hätten. Dennoch zeigte sich Unilever mit dem Verlauf des bisherigen Verfahrens zufrieden: „Wir sind zuversichtlich, dass durch eine baldige positive Entscheidung in unserem Sinne die Verunsicherung der Verbraucher ein Ende nimmt“, so Kirchem. Das Urteil wird nun für den 5. Oktober erwartet.