Nachrichten

Expertenmeinungen zur CSR-Berichtspflicht

Sollen Unternehmen zur Berichterstattung zu ihrer gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung verpflichtet werden? Nach einem entsprechenden Antrag der Grünen im Bundestag und politischen Impulsen der EU hat CSR NEWS Repräsentanten CSR-naher Unternehmensnetzwerke gefragt: Prof. Joachim Fetzer (Vorstandsmitglied beim Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik – DNWE), Jürgen Janssen (Koordinator des Deutschen Global Compact Netzwerks), Thomas Pfeil (Vertretungsberechtigter des Bundesverband Ethik) und Udo Westermann (Geschäftsführer future e.V.).

Sollen Unternehmen zur Berichterstattung zu ihrer gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung verpflichtet werden? Nach einem entsprechenden Antrag der Grünen im Bundestag und politischen Impulsen der EU hat CSR NEWS Repräsentanten CSR-naher Unternehmensnetzwerke gefragt: Prof. Joachim Fetzer (Vorstandsmitglied beim Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik – DNWE), Jürgen Janssen (Koordinator des Deutschen Global Compact Netzwerks), Thomas Pfeil (Vertretungsberechtigter des Bundesverband Ethik) und Udo Westermann (Geschäftsführer future e.V.).

Die Diskussion über eine für Unternehmen verpflichtende Berichterstattung bezeichnete Thomas Pfeil vom Bundesverband Ethik als wichtig und zugleich als vorhersehbar. Allerdings sei ein ethisches Verhalten besser über Bewusstseinsbildung als über Zwang zu erreichen. Pfeil gab auch zu bedenken: „Ein Berichtsheft führt jeder Auszubildende, das ist grundsätzlich nicht negativ zu beurteilen.“

Politischer Wettlauf der Initiativen

Der Schatzmeister des Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik, Prof. Joachim Fetzer, sagte, das Thema Corporate Social Responsibility sei in der Politik lange unterbelichtet gewesen. Jetzt habe ein „Wettlauf der Initiativen“ eingesetzt. Wie bei anderen Themen reagiere die Politik reflexhaft mit der Idee einer gesetzlichen Regulierung. Aber die Diskussion über CSR dürfe nicht auf die Alternativen „gesetzliche Regulierung“ oder „Beliebigkeit“ eingeengt werden. Die Chancen, Unternehmenspraxis durch eine CSR-Berichtspflicht zu verändern, beurteilt Fetzer skeptisch. In Bezug auf die Verankerung des CSR-Gedankens in Unternehmen sei ein solches Gesetz eher kontraproduktiv. Das Thema dürfe nicht in den Rechtsabteilungen landen. Den Verbrauchern könne die Berichtspflicht nach gemeinsamen Standards ein Stück – möglicherweise trügerischen – Vertrauens in Unternehmen zurückgeben. Die jetzt angestoßene Debatte sei gut und wichtig, insgesamt halte er eine freiwillige CSR-Berichterstattung aber für besser, sagte Fetzer.

Schleckers dieser Welt werden sich weiter verweigern

Zurückhaltung gegenüber einer CSR-Berichtspflicht bekundete der Geschäftsführer des Vereins future, Udo Westermann. Gegenüber großen Unternehmen schade eine solche Verpflichtung nicht, aber sie nutze auch nichts. „Die Schleckers dieser Welt werden sich weiter verweigern.“ Westermann: „Jedes Unternehmen, dass es nicht möchte, hat 1.000 mögliche Ausreden.“ Ein Zwang lasse sich für dieses vielschichtige Thema nicht ausreichend verpflichtend ausgestalten. Das Beispiel der Textilbranche zeige, wie schwer es selbst engagierten Unternehmen falle, ihre Zulieferkette in den Griff zu bekommen. Aber 90 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen würden durch eine solche Verpflichtung verschreckt. Für sie seien die 5.000 Euro, die sie zur Erfüllung der Pflicht an einen Berater zahlten, schon schmerzhaft. Da sei es besser, den „mühsamen Weg über die Dörfer zu gehen“ und diese Unternehmen abzuholen.

Keine Kopfschmerzen für Berichtsprofis

Der Koordinator des Deutschen Global Compact Netzwerks, Jürgen Janssen, wies darauf hin, dass der Antrag der Grünen-Fraktion im Bundestag über die Impulse der EU-Kommission zur CSR-Kommunikation hinausgeht. „Die Grünen werfen damit natürlich einen dicken Stein ins Wasser“, so Janssen. Sinnvoll sei eine CSR-Berichtspflicht bei der Erfüllung folgender Voraussetzungen: Es seien die Zielgruppen zu definiert, Konsumenten hätten ein anderes Informationsbedürfnis als Investoren oder Analysten. Es sei zu klären, wozu genau die Informationen dienen sollten. Es sei ein international voll anschlussfähiger Mindeststandard zu nutzen. Zumindest auf EU-Ebene müsse eine einheitliche Regelung gefunden werden. Durch die Synchronisation mit bestehenden Berichtsvorschriften sei ein Doppel-Reporting zu vermeiden. Die Berichtserstattungspflicht müsse mit vertretbarem Aufwand sicherzustellen sein. Und dem zusätzlichen Aufwand müsse ein unternehmerischer und gesellschaftlicher Nutzen gegenübergestellt werden. „Ich rege daher an, eine Berichtspflicht zunächst auf wenige wichtige Aspekte zu beschränken und sich unbedingt an internationalen Standards zu orientieren, etwa GRI Level C“, so Janssen. Den “Berichtsprofis” unter den Unternehmen werde eine solche Pflicht keine Kopfschmerzen bereiten.

Lesen Sie auch die Kommentare zu dieser Frage in der XING-Gruppe CSR Professional – und diskutieren Sie mit. Den Diskussionseinstieg finden Sie im Forum Politik. bzw. unter den aktuellen Beiträgen auf der Startseite.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner