Berlin > Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) hofft auf den großen Schwenk der Christdemokraten. Beim Bundesparteitag der CDU soll nach dem Willen der Sozialausschüsse ein Antrag beschlossen werden, der eine allgemeine Lohnuntergrenze vorsieht – der sich am Mindestlohn in der Zeitarbeit orientiert. Zwar gibt es viel Zuspruch für das Vorhaben, doch jetzt stellt sich die Parteivorsitzende, Bundeskanzlerin Angela Merkel, in Einzelpunkten quer. Somit ist offen, welchen Kurs die Union in Sachen Mindestlohn einschlagen wird.
DIE BISHERIGEN REGELUNGEN:
Nach dem 2009 von der großen Koalition aus Union und SPD beschlossenen Arbeitnehmer-Entsendegesetz können Mindestlöhne für einzelne Branchen vereinbart werden. Bislang gibt es in zehn Bereichen mit insgesamt rund vier Millionen Arbeitnehmern Mindestlöhne, darunter die Zeitarbeit, die Pflege und das Bauhauptgewerbe. Dabei müssen sich die Tarifparteien auf einen Betrag einigen, den die Regierung dann für allgemeinverbindlich erklären kann. Das heißt, der Mindestlohn gilt dann für die gesamte Branche – also auch für Betriebe, die nicht tarifgebunden sind. Tarifbindung liegt dann vor, wenn der Betrieb einer Arbeitgeberorganisation und der Beschäftigte einer Gewerkschaft angehört.
Voraussetzung für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist allerdings, dass in der jeweiligen Branche für mindestens die Hälfte der Beschäftigten eine Tarifbindung besteht. Dies ist aber immer häufiger nicht der Fall: Nach CDA-Berechnungen sind in Ostdeutschland inzwischen 80 Prozent der Betriebe nicht tarifgebunden.
Um auch in den Regionen, in denen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen keine Rolle spielen, den Weg für Mindestlöhne zu ebnen, hat die große Koalition 2009 ein weiteres Gesetz beschlossen. Das reformierte Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz legt fest, dass ein Fachausschuss mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeber für eine bestimmte Branche einen Mindestlohn aushandelt. Dieser wird anschließend per Rechtsverordnung in Kraft gesetzt. Auf Grundlage dieser Regelung ist bislang aber kein einziger Mindestlohn eingeführt worden.
DIE REFORMVORSCHLÄGE DER PARTEIEN:
Ein von der Antragskommission vorgelegter Antrag für den am Montag beginnenden CDU-Parteitag schlägt vor, „eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert“. Die Lohnuntergrenze soll durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt werden und soll sich am Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer orientieren. Dort ist für den Westen ein Mindestlohn von 7,89 Euro und im Osten von 7,01 Euro ausgehandelt worden. Merkel ist dazu auf Distanz gegangen. Sie setzt sich für branchen- und regionalspezifische Regelungen ein und lehnt eine Orientierung an der Zeitarbeit ab. Es ist offen, wie die Debatte auf dem Leipziger Parteitag ausgehen wird.
Die FDP lehnt einen gesetzlichen Mindestlohn ab und tritt in der Koalition bei dem Thema auf die Bremse. Die SPD plädiert in Übereinstimmung mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hingegen für einen Mindestlohn von 8,50 Euro. Dabei wollen auch die Sozialdemokraten Vereinbarungen der Tarifpartner Vorrang einräumen. Allerdings fordert die SPD zusätzlich einen gesetzlichen Mindestlohn als „untere Auffanglinie“. Die Grünen treten ebenfalls für einen gesetzlichen Mindestlohn und wollen dabei 7,50 Euro nicht unterschritten sehen. Die Linken fordern in ihrem neuen Grundsatzprogramm, ein Mindestlohn müsse bei mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittseinkommens liegen.