Nachrichten

Türkische Arbeiter für das Wirtschaftswunderland

Westdeutschland im Jahr 1961: 16 Jahre nach Kriegsende herrscht Aufbruchstimmung in der noch jungen Bundesrepublik. Die Hochkonjunktur bringt auch einen steigenden Bedarf an Arbeitern mit sich, den der deutsche Arbeitsmarkt allein nicht decken kann. In dieser Situation unterzeichnen die Bundesrepublik und die Türkei am 30. Oktober 1961 ihr historisches Abkommen über die Anwerbung türkischer Arbeiter für das Wirtschaftswunderland.

Von Richard Heister

Köln > Westdeutschland im Jahr 1961: 16 Jahre nach Kriegsende herrscht Aufbruchstimmung in der noch jungen Bundesrepublik. In den 1950er Jahren haben Stahlkocher, Bauarbeiter und Bergleute allerorts das Fundament für einen rasanten wirtschaftlichen Aufschwung gelegt, den man später Wirtschaftswunder nennt. Doch die Hochkonjunktur bringt auch einen steigenden Bedarf an Arbeitern mit sich, den der deutsche Arbeitsmarkt allein nicht decken kann. In dieser Situation unterzeichnen die Bundesrepublik und die Türkei am 30. Oktober 1961 im heutigen Bonner Stadtteil Bad Godesberg ihr historisches Abkommen über die Anwerbung türkischer Arbeiter für das Wirtschaftswunderland.

Ein halbes Jahrhundert später erweist sich der deutsch-türkische Anwerbevertrag als Meilenstein der Wirtschaftsgeschichte und als wichtige Weichenstellung für die spätere Entwicklung Deutschlands zum Einwanderungsland. Geplant war dies 1961 jedoch nicht. Vielmehr sollte der Vertrag beiden Seiten nur kurzfristig helfen: Die Türkei wollte ihre Landleute durch einen vorübergehenden Auslandsaufenhalt weiter qualifizieren, die Deutschen hofften auf hoch willkommene Arbeitskräfte. Dabei sollten die Türken keineswegs in Deutschland bleiben: Ausdrücklich wurde in dem Abkommen die Aufenthaltsdauer der türkischen Arbeiter auf höchstens zwei Jahre begrenzt.

Denn in der Bundesrepublik herrschte in den früheren 1960er Jahren allgemein die Überzeugung, dass die Gastarbeiter nur kurzzeitig je nach Wirtschaftslage in Westdeutschland arbeiten sollten. An eine dauerhafte Ansiedlung ausländischer Arbeitskräfte dachte erst einmal niemand. Allerdings wurde schon 1964 der ursprünglich vereinbarte Zwei-Jahres-Rhythmus zum Austausch der türkischen Arbeiter wieder aufgegeben – auf Druck der Arbeitgeber, denen ein ständiger Wechsel der Arbeitskräfte zu aufwändig war. Und spätestens mit dem verstärkten Nachzug von Familienangehörigen aus der Türkei in den 1970er Jahren wurden die türkischen Gastarbeiter schließlich zu Einwanderern. Heute leben mehr als drei Millionen Menschen türkischer Abstammung in Deutschland.

Bei den türkischen Arbeitern war die Nachfrage nach einem Job im fernen Deutschland von Anfang an groß. Zwischen 1961 und 1973 bewarben sich 2,7 Millionen Menschen in der Türkei um einen solchen Arbeitsplatz, doch nur rund 750.000 kamen tatsächlich in die Bundesrepublik. Ausgewählt wurden sie in einer Außenstelle, die das deutsche Arbeitsamt eigens in Istanbul eröffnet hatte. Die türkischen Bewerber mussten strengen Kriterien genügen: Sie sollten möglichst Deutsch, Englisch oder Französisch sprechen, außerdem gesund und ledig sein.

Die türkischen Gastarbeiter wurden zwar gebraucht – für Akkordarbeit am Fließband, als Straßenkehrer oder für andere körperliche Tätigkeiten, die Deutsche nicht machen wollten. Beliebt waren sie aber bei vielen nicht. Dies galt auch für Gastarbeiter aus anderen Staaten, die bis zum Anwerbestopp im Zuge der Ölkrise von 1973 zuwanderten. Denn das deutsch-türkische Anwerbeabkommen von 1961 war bereits das vierte in einer ganzen Reihe solcher Vereinbarungen: Bereits 1955 hatte Deutschland einen entsprechenden Vertrag mit Italien abgeschlossen, 1960 folgten Griechenland und Spanien, nach dem Abkommen mit der Türkei 1961 schließlich 1963 Marokko und 1964 Portugal.

Ebenfalls 1964 empfing die Bundesrepublik ihren millionsten Gastarbeiter: Der Portugiese Armando Sa Rodrigues wurde bei seiner Ankunft im Bahnhof Köln-Deutz mit Blasmusik begrüßt, als Geschenk bekam der völlig überraschte Zimmermann ein Moped. Doch solche Inszenierungen konnten kaum über die mangelnde gesellschaftliche Anerkennung hinwegtäuschen, die den Gastarbeitern als Mit-Garanten des Wirtschaftswunders zuteil wurde. Vier Jahre nach dem deutschen-türkischen Anwerbevertrag brachte der Schweizer Schriftsteller Max Frisch das Problem auf den Punkt, als er 1965 schrieb: „Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kamen Menschen.“


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner