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KONTROVERS: Das Gesetz zur Familienpflegezeit wird zu Unrecht kritisiert

Gestern hat der Bundestag das Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet. Die Kritik daran von Arbeitgebern und Opposition erfolgt zu Unrecht: Denn das Gesetz gibt eine praktische Antwort auf eine zentrale Zukunftsfrage und eröffnet Arbeitgebern die Chance, ihre Unternehmenskultur weiterzuentwickeln.

Gestern hat der Bundestag das Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet. Arbeitnehmer können danach für die Familienpflege eine Arbeitszeitreduzierung in Anspruch nehmen, die sich nur teilweise auf ihr Gehalt auswirkt. Nach der Familienpflegephase zahlen sie dafür so lange durch eine fortgesetzte Gehaltsminderung wieder ein, bis sich ihr Lohnkonto ausgleicht. Das Gesetz wird aus unterschiedlichen Richtungen kritisiert: Manche Arbeitgeber fürchten steigende Personalkosten, die Opposition im Bundestag bemängelt die Freiwilligkeit entsprechender Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Dabei kommt zu kurz: Heute schon pflegen viele Arbeitnehmer nicht mehr ihre kranken Kinder, sondern ihre alten und kranken Väter oder Mütter. Im Jahr 2020 wird in vielen Unternehmen die Mehrheit der Belegschaft über 50 Jahre alt sein – und viele werden sich in der Generationenverantwortung für ihre Eltern wiederfinden. Das Gesetz gibt deshalb Antworten auf drängende Fragen.

Dass es freiwillige Vereinbarung ermöglicht, eröffnet Unternehmen die Chance zu einer familienfreundlichen Positionierung und zum Aufbau einer Unternehmenskultur, die Anforderungen des Unternehmens mit den Belangen seiner Mitarbeiter in Übereinkunft bringt. Denn zu allererst ist ein Umdenken gefragt: Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Wertschätzung entgegenbringen wollen, erhalten mit diesem Gesetz ein praktisches Instrument zur Lösung einer zukünftig immer wichtigeren Herausforderung an die Hand. Eine wertschätzende Unternehmenskultur hat dabei zwei Seiten: Unternehmen schätzen ihre Mitarbeiter, und Mitarbeiter ihr Unternehmen.

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