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Jedes 10. Unternehmen beschäftigt Social Media-Manager: Worauf sie achten müssen

Die sozialen Medien im Internet schaffen in den Unternehmen neue Stellen. Bereits zehn Prozent der Firmen in Deutschland beschäftigen Mitarbeiter, die sich um die Aktivitäten ihres Unternehmens bei Diensten wie Facebook und Twitter oder in Blogs kümmern. Dabei gelten im Internet dieselben Richtlinien wir für sonstige Public Relation-Aktivitäten – entscheidend ist die Transparenz.

Berlin > Die sozialen Medien im Internet schaffen in den Unternehmen neue Stellen. Bereits zehn Prozent der Firmen in Deutschland beschäftigen Mitarbeiter, die sich um die Aktivitäten ihres Unternehmens bei Diensten wie Facebook und Twitter oder in Blogs kümmern, wie eine am Montag vorgestellte Umfrage im Auftrag des Branchenverbandes Bitkom ergab. Am aktivsten sind demnach Großunternehmen: Bereits 28 Prozent dieser Firmen hätten entsprechende Stellen geschaffen, 20 Prozent planten dies konkret für die kommenden Monate. Bei den Mittelständlern hätten immerhin 17 Prozent spezielle Stellen für die neuen Formen der Internetkommunikation geschaffen, bei kleinen Unternehmen seien es nur vier Prozent.

Die sogenannten Social Media-Manager koordinieren, steuern und überwachen die Aktivitäten der Unternehmen in den sozialen Internetmedien wie dem sozialen Netzwerk Facebook, dem Kurzbotschaften-Dienst Twitter, Fotogemeinschaften wie Flickr, Videoplattformen wie Youtube sowie in Blogs. „Das Social Web wird für Unternehmen als Kommunikationskanal immer wichtiger“, erklärte Bitkom-Chef Dieter Kempf. „Die Firmen reagieren darauf, indem sie neue Stellen für die Internetkommunikation schaffen.“

Dabei gelten im Internet dieselben Richtlinien wir für sonstige Public Relation-Aktivitäten – nur dass sie häufig übertreten werden. Eine gute Orientierung erlaubt die DRPR-Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR). Danach gilt der Grundsatz: „Für den Nutzer von Internetangeboten muss es jederzeit mühelos möglich sein, zu erkennen, ob er es mit unabhängigen redaktionellen Inhalten, der Meinung von Privatpersonen oder mit PR als professionellem, interessegesteuerten Management von Informations- und Kommunikationsprozessen zu tun hat.“

Deshalb gilt beispielsweise:

  • Es ist untersagt, über vermeintlich freie Redaktionsbüros bezahlte PR-Inhalte als scheinbar unabhängige redaktionelle Inhalte anzubieten.
  • Auf Webseiten, die sowohl redaktionellen Content als auch bezahlte PR-Veröffentlichungen anbieten, muss dies für den Nutzer unterscheidbar und nachvollziehbar sein.
  • Bei Beteiligungen in Online-Diskussionen und bei Blogeinträgen haben die Mitarbeiter von Unternehmen oder bezahlte PR-Agenten stets ihre Identität zu nennen bzw. auf ihre Funktion hinzuweisen.
  • Wenn Unternehmen einen Blog oder andere Online-Plattformen zumindest teilweise finanzieren und dort ihre Themen diskutiert werden, muss die Sponsorenrolle dieser Unternehmen deutlich erkennbar sein.

Der DRPR kann bei Verstößen gegen diese Transparenzgebote im Online-Bereich eine Mahnung oder eine Rüge aussprechen. Rügen sprach der DRPR im Juli gegen die Agentur Jung von Matt AG (Hamburg), das Unternehmen Mercedes-Benz (Stuttgart) und den Blogger Stefan Gbureck aus. Auslöser war der im Dezember 2010 begonnene Blog „Tramp a Benz“: Stefan Gbureck reiste von Berlin aus per Anhalter durch Europa und ließ sich dabei ausschließlich von Mercedes-Benz-Fahrern mitnehmen. Seine Erfahrungen dokumentierte er auf seinem Blog www.tramp-a-benz.com, Youtube und Facebook. Dabei erweckte Gbureck den Anschein, eine persönlich motivierte Aktion durchzuführen. Tatsächlich aber wurde er von Jung von Matt und Mercedes-Benz unterstützt. Ein entsprechender Hinweis im Impressum der Website wurde erst später hinzugefügt.


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