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Klagerecht von Umweltverbänden gegen Großprojekte erheblich gestärkt

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagebefugnisse von Umweltverbänden gegen Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerke und Chemiebetriebe erheblich gestärkt. Außer unmittelbar betroffenen Bürgern können nun auch Verbände die Umweltbelastungen solcher Anlagen in Genehmigungsverfahren gerichtlich überprüfen lassen.

Leipzig > Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagebefugnisse von Umweltverbänden gegen Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerke und Chemiebetriebe erheblich gestärkt. Außer unmittelbar betroffenen Bürgern können nun auch Verbände die Umweltbelastungen solcher Anlagen in Genehmigungsverfahren gerichtlich überprüfen lassen, heißt es in einem am Donnerstag in Leipzig verkündeten Grundsatzurteil. Das Gericht setzte damit ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai dieses Jahres in deutsches Recht um. (Az: 7 C 21.09)

Rechtliche Grundlage für das Klagerecht der Umweltverbände ist die EU-Richtlinie zu einer verstärkten Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Projekten von 2005. Auf deren Grundlage hatte der EuGH im Streit um das Trianel Kohlekraftwerk Lünen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Mai eine Klagebefugnis eingeräumt.

Im Leipziger Verfahren hatte der BUND die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für eine 250 Millionen Euro teure Hausmüll-Verbrennungsanlage im Industriepark Frankfurt/Höchst gefordert, weil deren Abgase zwei in der Nähe liegende Flora- und Fauna-Schutzgebiete (FFH) gefährden könnten.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage des BUND noch vor der EuGH-Entscheidung wegen fehlender Klagebefugnis abgewiesen und deshalb auch nicht die naturschutzrechtlichen Bestimmungen zur FFH-Verträglichkeit der Müllverbrennungsanlage untersucht. Dies muss das Gericht in Kassel nun nachholen und die Klage des BUND erneut prüfen.

„Damit ist der für Ende des Jahres geplante Betrieb der Anlage wieder völlig offen“, kommentierte der Sprecher des BUND Hessen, Thomas Nürgall, das Urteil. Die Entscheidung, dass nun auch Verbände in Genehmigungsverfahren Naturschutzfragen rügen können, sei für alle Organisationen bedeutsam, zeige aber auch, „dass in Deutschland Umweltrecht weiterhin erkämpft werden muss“.


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