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Bundesbehörde dringt auf besseren Diskriminierungsschutz

Berlin > Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dringt die zuständige Behörde des Bundes auf weitergehende Regelungen für einen Diskriminierungsschutz in Deutschland. “Die bestehenden Regelungen reichen noch nicht aus, um Diskriminierungen konsequent abzubauen”, erklärte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, am Dienstag in Berlin.

Als wichtigste Forderung nannte Lüders ein Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dem bisherigen Gesetz zufolge können nur Betroffene selbst persönlich gegen eine erlittene Diskriminierung klagen. “Nur wenige Menschen trauen sich aber, gegen den eigenen Arbeitgeber oder Vermieter vor Gericht zu ziehen”, erklärte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle. Auch schreckten viele wegen der Kosten einer Klage davor zurück. Oft hätten Diskriminierungen deshalb keinerlei Konsequenzen. “Das ist fatal für eine moderne Gesellschaft.”

Lüders wies darauf hin, dass die Mehrheit der Antidiskriminierungsstellen in EU-Mitgliedstaaten bereits ein Klagerecht hat, wie etwa in Irland, Großbritannien, Belgien und zahlreichen osteuropäischen Ländern. Sie betonte aber zugleich, dass das AGG in Deutschland “ein wichtiges Signal für eine gerechtere Gesellschaft gesetzt” habe.

Das AGG war nach langwierigen Gesetzesberatungen am 18. August 2006 in Kraft getreten. Es sieht einen weit reichenden Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz und in weiten Teilen des privaten Geschäftsverkehrs vor. Festgelegt ist darin, dass niemand wegen des Geschlechts, Alters, der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf.


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