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Klagerecht für Verbraucherschützer bei Kartellen geplant

Berlin > Auch Verbraucherschützer sollen künftig gegen illegale Absprachen von Unternehmen vorgehen können. Die Reform des Wettbewerbsrechts sehe vor, dass Verbraucherverbände gegen Kartelle weitreichende Klagemöglichkeiten erhalten, berichtete das “Handelsblatt” am Sonntag vorab aus seiner Montagsausgabe. Dadurch solle es unter anderem möglich sein, die finanziellen Vorteile der Unternehmen aus ihren Kartellen abzuschöpfen, wenn sich Klagen einzelner Verbraucher nicht lohnen. Dies ist seit langem eine Forderung von Verbraucherschützern.

Während betroffene Unternehmen, die aufgrund von Kartellabsprachen zu viel etwa für ihre Rohstoffe gezahlt haben, häufig recht einfach auf Schadenersatz klagen können, lohnt sich das für Verbraucher im Allgemeinen nicht. So führten Preisabsprachen deutscher Kaffeeröster etwa dazu, dass Verbraucher jeweils wenige Cent mehr pro Packung zahlten. Insgesamt kassierten die Unternehmen nach Berechnungen von Verbraucherschützern aber 4,8 Milliarden Euro zu viel von ihren Kunden. In solchen Fällen sollen die Firmen dem Bericht zufolge daher künftig von den Verbraucherverbänden zur Rechenschaft gezogen werden können.


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