Berlin > Bislang müssen in Deutschland die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen nicht veröffentlicht werden. Dies soll sich mit der Restaurantampel ändern, auf die sich die Verbraucherschutzminister der Länder am Donnerstag einigten. Sie soll Verbrauchern auf den ersten Blick zeigen, wie genau es ein Betrieb mit der Sauberkeit nimmt und den Druck auf die schwarzen Schafe in der Branche erhöhen.
Wie soll die Restaurantampel aussehen?
Sie sieht nicht aus wie die Verkehrsampel, sondern wie ein liegender Balken mit einer Farbskala von grün über gelb bis rot. Die Lebensmittelkontrolleure vergeben bei ihren Inspektionen Risikopunkte, die addiert werden. Je schlechter ein Betrieb abschneidet, desto mehr Punkte bekommt er. Ein Pfeil an der Farbskala zeigt, wie sauber der Betrieb ist. Bei grün wurden keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt, bei gelb wurden mehrere oder mittelgradig schwere Mängel festgestellt, rot steht für schwerwiegende Mängel.
Wo ist die Restaurantampel zu finden?
Der Aushang muss gut sichtbar an der Eingangstür, neben dem Speisekartenaushang oder im Verkaufsraum angebracht werden. Lieferbetriebe wie Pizza-Taxis müssen die Ampel gut sichtbar auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
Welche Betriebe werden kontrolliert?
Schon bislang wurden alle Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, kontrolliert. Sobald die Rechtsgrundlage für die Restaurantampel geschaffen ist – die Länder hoffen auf den 1. Januar 2012 – soll die Restaurant-Ampel als erstes in der Gastronomie Einzug halten. Anschließend sollen Metzgereien und Bäckereien folgen, später Cateringdienste, der Einzelhandel, andere lebensmittelverarbeitende Betriebe und zuletzt Wochenmärkte. Die Landwirtschaft wird nicht mit einbezogen.
Wie oft wird kontrolliert?
Die Lebensmittelkontrolleure orientieren sich an den bestehenden Risiken. Arbeitet ein Betrieb mit leicht verderblichen Lebensmitteln, wird er häufiger kontrolliert als andere. Betriebe, die schon einmal beanstandet wurden, werden häufiger kontrolliert als etwa ein Kiosk. Nachkontrollen gibt es, wenn sie fachlich notwendig sind, aber nicht auf Wunsch eines Unternehmers.
Was wird kontrolliert?
Die Kontrolleure achten darauf, ob alle Vorschriften zur Sauberkeit und Hygiene in allen Räumen eingehalten werden, in denen Lebensmittel verarbeitet oder angeboten werden. Überprüft werden auch Maschinen und Geräte sowie Pack- und Reinigungsmittel auf ihre hygienische Beschaffenheit und Eignung. Gegebenenfalls werden Proben für Laboruntersuchungen entnommen. Ein Augenmerk gilt auch der Hygiene des Personals.
Vorbilder für die Restaurantampel:
Im Berliner Bezirk Pankow wird an Betriebe, die bei der Lebensmittelkontrolle eine überdurchschnittliche Qualität und Hygiene nachgewiesen haben, ein Smiley vergeben. Im Internet werden zudem Betriebe aufgelistet, bei denen grobe Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt wurden. In abgemilderter Form gibt es das Prinzip auch in Nordrhein-Westfalen. Vorbild für den Smiley war Dänemark. Dort sind Betriebe seit Jahren verpflichtet, die Kontrollergebnisse auszuhängen.
Rechtliche Grundlage:
Gesetzliche Grundlage ist das Verbraucherinformationsgesetz, das am 1. Mai 2008 in Kraft trat. Danach haben Verbraucher einen Anspruch darauf, von den Behörden Informationen zu Lebensmitteln und anderen Produkten zu erhalten.