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Arbeitnehmer künftig besser vor Missbrauch der Zeitarbeit geschützt

Berlin > Die Arbeitnehmer in Deutschland sind künftig besser vor einem Missbrauch der Leiharbeit geschützt. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die den so genannten „Drehtüreffekt“ unterbinden soll. Dieser besteht darin, dass Firmen Beschäftigte erst entlassen und anschließend als Zeitarbeiter zu schlechteren Bedingungen wieder einstellen. Anlass für die Änderung waren derartige Vorfälle bei der Drogeriemarkt-Kette Schlecker.

Schlecker war im vergangenen Jahr dafür in die Kritik geraten, kleinere Filialen zu schließen, den Angestellten zu kündigen und Mitarbeiter für neu eröffnete Märkte über eine Leiharbeitsfirma zu deutlich schlechteren Konditionen neu einzustellen.

Das Gesetz sieht auch vor, dass Zeitarbeiter „grundsätzlich“ nur vorübergehend an Unternehmen ausgeliehen werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass durch dauerhaft beschäftigte Leiharbeiter Stammbelegschaften ersetzt werden. Auch sollen Zeitarbeiter künftig mehr Rechte in den Unternehmen erhalten, an die sie ausgeliehen werden. Die Entleihfirmen müssten Zeitarbeitskräfte künftig über freie Stellen informieren. Zudem sollten die Leiharbeiter Zugang zu Leistungen und Einrichtungen der Firmen haben, wie beispielsweise die Kantine oder Betriebskindergärten.


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