Berlin > Die Internetbranche soll den Datenschutz für Verbraucher zunächst selbst regeln. Die Unternehmen sollten dazu einen Kodex erarbeiten, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Montag nach einem Spitzentreffen mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft und mit Datenschützern in Berlin. Gleichzeitig will der Minister aber gesetzlich eine “rote Linie” festlegen, die nicht überschritten werden darf.
Der Datenschutz-Kodex soll Unternehmen in ihrem Umgang mit personenenbezogenen Daten verpflichten, wie de Maizière weiter sagte. In dem Kodex sollen sich die Anbieter von Internetdiensten einem Eckpunktepapier des Innenministeriums zufolge unter anderem verpflichten, den Verbrauchern leicht erkennbar zu machen, wo und wie die Dienste in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.
De Maizière schloss aus, dass sich Anbieter von Internetdiensten wie dem Straßenbilderdienst Google Street View in jedem Fall vorher eine Einwilligung der Betroffenen holen müssen. Diskutiert werden müsse nun aber, ob ein generelles Widerspruchsrecht eingeräumt werden solle. Den Kodex sollten die Unternehmen nach Ansicht des Ministers zudem mit Datenschützern abstimmen.
Die Selbstverpflichtung könne “eine gesetzliche Regelung zumindest teilweise entbehrlich machen”, sagte de Maizière. Zugleich wolle er aber eine “rote Linie” ziehen, “die unter keinen Umständen überschritten werden darf”. Festlegen will der Minister demnach, ab welchem Punkt “besonders schwerwiegende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte drohen”. Dies gelte etwa, wenn Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile erstellt oder Menschen im Internet an den Pranger gestellt würden. Sollte sich die Internetbranche bis Dezember nicht auf einen Kodex einigen, solle das Thema umfassend gesetzlich geregelt werden.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßte die Eckpunkte des Innenministeriums als “gute Grundlage, auf der wir aufbauen und die Belange der Verbraucher weiter einbringen werden”. Sie forderte, eine Balance zu finden “zwischen den neuen technischen Möglichkeiten, von denen die Verbraucher profitieren und dem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen”.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte in der “Passauer Neuen Presse” (Montagsausgabe) gefordert, die Zugriffsmöglichkeiten des Nutzers auf seine Daten gesetzlich zu regeln. “Neben Auskunftsansprüchen des Nutzers gegenüber dem Diensteanbieter und der Möglichkeit des Einzelnen, die Löschung von Daten zu erreichen, sollten Widerspruchsrechte der Dateninhaber gesetzlich verankert und auch Einwilligungslösungen vorangetrieben werden.”