Von Wiebke Baden
Berlin > Der “Schwarze Montag” vor zwei Jahren stellte die gesamte Finanzwelt auf den Kopf. Die viertgrößte Investmentbank der USA, Lehman Brothers, meldete am 15. September 2008 Insolvenz an. Die US-Regierung hatte eine Rettungsaktion abgelehnt, das Schicksal der Bank war besiegelt. Viele Anleger verloren ihr Geld, auch 40.000 Deutsche sind betroffen. Heute kritisieren Verbraucherschützer und Geschädigte, dass sich seit dem Zusammenbruch kaum etwas getan habe: die Bankberatungen immer noch von Provisionen getrieben, keine rechten Fortschritte bei der internationalen Regulierung der Finanzmärkte.
Mit der Lehman-Pleite war die Finanzkrise auch in Deutschland angekommen: Viele Kunden deutscher Banken hatten ihr Geld in einem Lehman-Zertifikat angelegt. Häufig war den Anlegern nicht bewusst, dass sie mit dem Erwerb der Zertifikate ihre Ersparnisse an eine einzige US-Investmentbank verliehen. Besonders ältere Kunden der Dresdner Bank, der Citibank und diverser Sparkassen investierten viel. Mit der Lehman-Pleite waren die Zertifikate schlagartig wertlos – durch die Einlagensicherung der Banken waren sie nicht geschützt.
Die meisten Anleger wussten nicht einmal, dass sie ein solches Zertifikat besaßen. Erst der Anruf oder der Brief der Bank machten sie darauf aufmerksam, dass ihr Geld komplett verloren war. Die Geschädigten gingen daraufhin auf die Straße, hielten Mahnwachen, demonstrierten und forderten ihr Geld zurück.
Deutschlands größte Sparkasse, die Hamburger Sparkasse, machte den ersten Schritt und kündigte im Februar 2009 die Entschädigung von 1000 Anlegern an. Weitere Banken wie die Frankfurter Sparkasse und die Sparkasse Hannover folgten. Auch die Citibank, die zwei Drittel der Zertifikate verkaufte, zahlte einigen Kunden einen Anteil des Nennwertes zurück.
Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge sind rund ein Drittel der Geschädigten inzwischen “wegverglichen” worden. Zwei Drittel der Geschädigten gingen demnach leer aus. “Wir haben noch nicht sehr viel erreicht”, sagt Cornelia Bickert von der Interessengemeinschaft für Lehman-Geschädigte. “Aber wir halten durch, bis alle entschädigt sind.” Die Gerichte rechnen zum Ende des Jahres mit einer Klagewelle, da die Verjährungsfrist für viele Zertifikate ausläuft.
Die bisherigen Klagen sind bislang unterschiedlich ausgegangen: Ein Ehepaar etwa scheiterte im deutschlandweit ersten Prozess gegen die Frankfurter Sparkasse. Das Landgericht Hamburg hingegen gab der Klage eines 64-jährigen Rentners gegen die Hamburger Sparkasse statt, weil sie “ihre Beratungspflicht verletzt” hatte.
Verbraucherschützer beklagen, dass sich an der Bankberatung trotzdem kaum etwas getan habe. “Das fröhliche Verkaufen geht weiter”, sagte Lars Gatschke, Finanzexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Seit Anfang 2010 sind die Banken zwar gesetzlich verpflichtet, ein Beratungsprotokoll zu erstellen. Doch die Stiftung Warentest kam im Juli zu dem Ergebnis, dass Banken ihre Kunden weiterhin schlecht beraten und sich häufig nicht einmal an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Die Verbraucher seien im Finanzmarkt noch immer “unzureichend geschützt”, kritisierten der vzbv und der DGB zum Jahrestag der Lehman-Pleite. Sie fordern daher, dass “innerhalb der Finanzaufsicht in Deutschland ein Verbraucherausschuss eingerichtet wird, der die Behörde aus Verbrauchersicht berät”. Damit nicht noch einmal zehntausende Anleger ihr gesamtes Erspartes über Nacht verlieren können.