Frankfurt > Die Bundespolizei bezieht die Körperscanner, die am Hamburger Flughafen getestet werden sollen, laut einem Zeitungsbericht von einem US-Hersteller von Streubomben. Die Geräte würden von der Firma L3 Communications Security and Detection Systems hergestellt, berichtete die “Frankfurter Rundschau” (Mittwochsausgabe). Das Unternehmen sei eine Tochterfirma des sechstgrößten US-Rüstungskonzerns L3 Communications und gehöre laut einer aktuellen Analyse einer Hilfsorganisation zu den weltweit noch sieben Herstellern der international geächteten Streubomben.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte laut “Frankfurter Rundschau”, dass die Bundespolizei Geräte von L3 Communications bezieht. Er sagte, dass für den Testlauf am Flughafen Hamburg zunächst zwei Geräte des Herstellers aufgebaut würden. Geplant sei, dass der Testlauf zunächst sechs Monate dauere. Der Ministeriumssprecher betonte, dass die Entscheidung für L3 Communications Security and Detection Systems noch keine Vorentscheidung für den Hersteller sei. Für den Fall, dass alle deutschen Flughäfen mit Körperscannern ausgestattet würden, werde noch einmal neu nach einem Lieferanten gesucht. “Dann gehen wir den klassischen Weg der Ausschreibung. Aber das ist noch Zukunftsmusik”, sagte der Sprecher.
Doppelmoral der Bundesregierung?
Der Geschäftsführer von Handicap International in Deutschland, François De Keersmaeker, warf der Bundesregierung Doppelmoral vor. “Man kann nicht eine Waffe ächten und dann parallel dazu die Produkte eines Herstellers kaufen, der auch Streubomben herstellt.” Juristisch sei das Geschäft zwar nicht angreifbar, aber es sei moralisch und politisch verwerflich. “Das ist eine indirekte Unterstützung der deutschen Regierung an die Produzenten von Streubomben.” Auch der Direktor des Aktionsbündnisses Landmine.de, Thomas Küchenmeister, sagte: “Wenn man sich den Geist der Konvention zu eigen machen würde, müsste man auf solche Auftragsvergaben verzichten.”
Ethische Aspekte des Waffenhandels
Waffenherstellung und -handel gehört generell zu den Geschäftsfeldern, die aus Sicht einer verantwortungsvollen Unternehmensführung erhebliche Risiken bergen. Ein wesentliches Problem besteht in der Frage, wie der Verkauf von Waffen in Länder mit Regierungsdefiziten verhindert werden kann. Aus Nachhaltigkeitsindizes sind mit dem Waffenhandel verbundene Unternehmen in aller Regel ausgeschlossen.
Bei den Herstellern von Streumunition bzw. Streubomben ist der Fall eindeutig; die Wirkungsweise dieser Bombe gilt sie als ethisch verwerflich: Streubomben bestehen aus einem Behälter mit mehreren kleinerer Bomblets oder Submunitionen. Es gibt sie als Fliegerbomben, Artilleriegeschosse oder als Gefechtsköpfe für Marschflugkörper. Sie weisen eine Explosions-, Brand-, Splitter- oder panzerbrechender Wirkung auf. Nach Angaben von Handicap International Deutschland hat Streumunition bis heute 100.000 Opfer gefordert, 98 Prozent der bekannten Opfer stammen aus der Zivilbevölkerung, etwa ein Drittel sind Kinder. Deshalb haben seit dem Jahr 2008 bereits 106 Staaten einen internationalen Vertrag unterzeichnet, der Streumunition für diese Länder verbietet. 30 Staaten haben den Vertrag auch ratifiziert. Deutschland ratifizierte das Osloer Übereinkommen zum Verbot der Streumunition im vergangenen Jahr.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte am Wochenende angekündigt, dass in wenigen Wochen zum ersten Mal in Deutschland für Kontrollen an Flughäfen ein Körperscanner eingesetzt werden soll. Ende September solle ein Test am Flughafen Hamburg beginnen.
Foto: Physiotherapeutin von Handicap International bei der Rehabilitationsarbeit mit einem verletzten Jungen.