Hannover > Die Evangelischen Kirche in Deutschland und ihre Diakonie richten ihr Anlageverhalten an ökonomischen, ethischen, moralischen und nachhaltigen Kriterien aus. Eine entsprechende Standortbestimmung des Arbeitskreis Kirchliche Investments hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beschlossen. In einem weiteren Schritt sollen nun einheitliche Ausschlusskriterien für Geldanlagen erstellt werden. “Der Rat der EKD hat uns ermutigt, darauf hinzuwirken, dass kirchliche Geldanlagen möglichst so im Sinne unserer ethischen Kriterien in die Finanzmärkte eingebracht werden, dass sie auch eine entsprechend starke Stellung ausüben können”, sagte der Leiter der EKD-Finanzabteilung, Oberkirchenrat Thomas Begrich. Geplant sind einheitliche zielgerichtete Stimmrechtsausübungen. Kriterien für ein ethisches nachhaltiges Anlageverhalten wird der Arbeitskreis Kirchliche Investments erstellen. Ihm gehören Vertreter aus den Landeskirchen, der Diakonie, den kirchlichen Versorgungskassen und den kirchlichen Banken an.